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Kartellbehörde muss im Streit um Wasserpreis nacharbeiten

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Kartellbehörde muss im Streit um Wasserpreis nacharbeiten

05.09.2013, 17:29 Uhr | dpa

Im Streit um den hohen Wasserpreis in Calw ist jetzt wieder das Landeskartellamt am Zug. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Donnerstag, dass die Behörde ihre Berechnungen überarbeiten muss (Az. 201 Kart 1/12). Erst auf Grundlage einer neuen Kalkulation könne sie vom Calwer Wasserversorger ENCW verlangen, die Preise zu senken.

In dem Verfahren geht es um den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009, in dem der Versorger 2,79 Euro für den Kubikmeter verlangte. Laut Kartellbehörde hätten es höchsten 1,82 Euro sein dürfen. Sie forderte das Unternehmen auf, den Kunden das zu viel gezahlte Geld zu erstatten. In der Folge hätte auch der Preis für die kommenden Jahre gesenkt werden müssen.

05.09.2013, 17:29 Uhr | dpa

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