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Göring-Eckardt reicht wegen "Handygate" Verfassungsbeschwerde ein

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Nach Demonstration

Göring-Eckardt reicht Verfassungsbeschwerde ein

13.09.2013, 17:31 Uhr | dpa

Katrin Göring-Eckardt klagt vor dem BVerfG gegen "Handygate" (Quelle: dpa)

Katrin Göring-Eckardt klagt vor dem BVerfG gegen "Handygate" (Quelle: dpa)

Die Grünen-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, hat Verfassungsbeschwerde wegen der massenhaften Handydaten-Erhebung nach einer Demonstration 2011 in Dresden eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch den Eingang der Beschwerde (Aktenzeichen AR 6341/13).

"Ich glaube, dass die massenhafte Abfrage und Auswertung der Daten Unverdächtiger gegen Grundrechte verstößt und völlig unverhältnismäßig ist", sagte Göring-Eckardt dem Blatt. "Das möchte ich klären lassen, stellvertretend für viele, die erfasst worden sind."

Auch Göring-Eckardts Handydaten wurden erfasst

Die sächsischen Behörden hatten nach gewalttätigen Ausschreitungen am Rande von Protesten gegen Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden bei mehreren Funkzellen-Abfragen massenhaft Handydaten erfasst und gespeichert. Dabei wurde kein Unterschied gemacht, ob es sich um Beteiligte, Passanten oder Bewohner der Stadtgebiete handelte, in denen die Funkzellen lagen. Das Vorgehen hatte als "Handygate" für Schlagzeilen gesorgt.

Auch Göring-Eckardts Handydaten wurden erfasst, wie die sächsischen Grünen mitteilten. Sie habe damals als Präsidentin des Deutschen Evangelischen Kirchentags an verschiedenen Mahnwachen teilgenommen und sich gegen einen Missbrauch des Dresdner Gedenktags an die Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg durch die Neonazis ausgesprochen. An den Orten, an denen es zu Landfriedensbrüchen gekommen sei, habe sie sich jedoch nicht aufgehalten.

Die Bundestagsvizepräsidentin war den Angaben zufolge bereits beim Amtsgericht und beim Landgericht Dresden mit Beschwerden gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wendet sich auch gegen den Beschluss des Landgerichts.

In Karlsruhe liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde zweier sächsischer Linke-Politiker vor. Der Fraktionsvorsitzende im Landtag, Rico Gebhardt, und sein Fraktionskollege Falk Neubert hatten ihre Beschwerde im Mai eingereicht. Auch sie waren im Anschluss an die Demo ins Visier der Ermittler geraten.

13.09.2013, 17:31 Uhr | dpa

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