
17.10.2012, 10:05 Uhr | t-online.de
Bei Ausreden sind Fluggesellschaften erfinderisch: Das werden wieder tausende Reisende erleben, die zum Beispiel bei ihrem Flug in die Herbstferien oder zurück mit Verspätungen und Annullierungen zu kämpfen haben. In vielen Fällen stehen Fluggästen Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro zu, doch die Airlines versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Die Verbraucherschutzplattform fairplane.net kümmert sich um das Einfordern und die Durchsetzung der EU-weit geltenden Passagierrechte und nennt die kreativsten Ausreden der Fluglinien. Fairplane-Tipp für Betroffene: Nicht gleich jede Ausrede akzeptieren und Beschwerden in professionelle Hände geben. Wir präsentieren die Ausflüchte der Airlines und welche Gründe oft wirklich dahinterstecken.
Die wohl beliebteste Begründung für Ausfälle und Verspätungen stellt die Technik dar. Sie muss am häufigsten für Unregelmäßigkeiten im Flugplanablauf herhalten. "Bei den sogenannten 'Technicals' handelt es sich keineswegs um höhere Gewalt, wie Airlines oftmals vorgeben", kommentiert Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer von Fairplane. "Technische Probleme zum Beispiel sind keine außergewöhnlichen Umstände, sondern gehören zum kalkulierbaren Betriebsablauf von Airlines. Sie sind vielleicht der Grund für die Verspätung. Dass Airlines in diesen Fällen keine Ausgleichszahlungen leisten müssen, stimmt jedoch nicht."
"Aufgrund einer Verspätung auf dem vorherigen Flug ist momentan keine Maschine verfügbar“ – Auch dies ist ein Satz, den Fluggäste häufig zu hören bekommen. Doch die Verspätung des vorhergehenden Flugs ist kein Grund, von Ausgleichszahlungen befreit zu sein. "Dass mehrere kleine Verzögerungen in Summe zu einer großen Verspätung führen, ist einfache Mathematik“, so Sernetz weiter. "Aus der Schusslinie ist die Airline damit noch lange nicht.“ Wartezeit über drei Stunden und kein Anspruch auf Schadenersatz? Mitnichten! Ab 180 Minuten Verspätung gilt nach europäischem Recht: Der Fluggast hat ein Anrecht auf Entschädigung. Doch viele Airlines geben vor, selbst über drei Stunden bestünde für den Passagier kein Anspruch auf Ausgleich. "Dies ist ein weitverbreitetes Märchen", kommentiert Andreas Sernetz. "Die Rechtslage ist hier mehr als eindeutig, denn ab 180 Minuten sind die Fluggesellschaften sehr wohl zur Zahlung verpflichtet."
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Als Sündenbock muss immer wieder auch das Wetter als Grund für eine Verspätung oder Streichung von Flügen herhalten. "Petrus ist nur Sündenbock, wenn es den Flug oder Flughafen wirklich unmittelbar betrifft", weiß Andreas Sernetz. "Wenn also beispielsweise der Zielflughafen wegen eines Schneesturmes geschlossen wird, hat es die Fluggesellschaft tatsächlich nicht in der Hand. Eine Abflugverzögerungen durch die Enteisung einer Maschine ist aber ebenso wie technische Defekte ein Risiko, das Airlines nun mal einkalkulieren müssen."
Wird die Beschwerde von Passagieren durch die sie befördernde Airline abgewiesen oder erfolgt gar keine Reaktion, geben sich viele Fluggäste schnell geschlagen. Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 regelt aber sehr genau, ob und in welchem Ausmaß Kunden mit Ausgleichszahlungen rechnen können. Sie gilt für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Strecken aus der Union heraus. Wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat, gilt sie sogar für Strecken in die EU hinein. Wer unsicher ist, kann in wenigen Schritten unter www.fairplane.net prüfen, ob seine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat und Fairplane mit der Durchsetzung der Passagierrechte beauftragen. Erfahrende Anwälte für Reiserecht kontaktieren in Vertretung der betroffenen Kunden die Airlines. Kommt es zu keiner Zahlung, lassen die Anwälte das Gericht entscheiden. Dabei trägt Fairplane das komplette Kostenrisiko und übernimmt sämtliche Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten. Nur im Erfolgsfall zahlen Fairplane-Kunden eine Provision.
Weitere Informationen: www.fairplane.net
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Quelle: t-online.de
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