
19.10.2012, 10:51 Uhr | dpa-tmn
Leuchtet dieses Symbol im Flieger, heißt es: "Bitte anschnallen!" (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Ein Flugkapitän darf Passagiere aus dem Flugzeug verweisen, wenn diese sich nicht anschnallen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 13 U 231/08). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Gruppe von Fluggästen geweigert, ihre Plätze einzunehmen und sich anzuschnallen. Das Oberlandesgericht urteilte, dass der Pilot deshalb das Recht hatte, sie aufzufordern, das nachzuholen oder auszusteigen. Nachdem diese Aufforderung keine Wirkung hatte, sei ihm keine andere Wahl geblieben, als die Gruppe von Bord zu schicken. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass in einem Teil der Maschine zu Beginn des Startvorgangs ein auffälliger Geruch bemerkt wurde. Denn wären die Fluggäste verängstigt gewesen, hätten sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, auszusteigen. Den Transport der flugwilligen Gäste durften sie jedoch nicht blockieren.
Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie ein Fan von t-online.de Reisen!
Quelle: dpa-tmn
zur HomepageFashion-Trends, Powerfarben und exklusive Jubiläumsangebote - jetzt entdecken! von MADELEINE
Zuverlässige Bauknecht-Waschma-
schine für nur 399,- € : 6 kg Lade-
volumen & EEK: A+++. bei OTTO
Diese Laune der Natur zählt zu den skurrilsten Entdeckungen. mehr
Die neuen Kollektionen von Top-
marken: Schuhe, Mode u.v.m. bei zalando.de - Versand gratis. mehr