27.05.2010, 09:20 Uhr | tb, t-online.de
Auf Kurzreisen reicht oft ein Trolley. Mit den richtigen Maßen gilt dieser noch als Handgepäck. (Foto: Zoonar)
Egal, ob es in den Urlaub oder auf Geschäftsreise geht: In der Regel hat man auf jedem Flug Handgepäck dabei. Dabei sollte man allerdings einige Dinge beachten, um am Flughafen keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Grundsätzlich gilt, dass es nur wenige allgemein gültige Vorschriften gibt; vielmehr sind die Verordnungen für das Flug-Handgepäck sowohl vom Abflugsland als auch von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig. In aller Regel sollte man davon ausgehen, dass sämtliche Arten von Waffen sowie spitze oder scharfe Gegenstände, zum Beispiel Scheren oder Messer, strikt verboten sind. Darüber hinaus sind leicht brennbare Stoffe wie Nagellackentferner oder Feuerzeugbenzin nicht erlaubt, ebenso wie chemische und toxische Stoffe. Erlaubt sind dagegen Laptops, Mobiltelefone und andere technische Geräte; diese müssen allerdings während der Start- und Landephase normalerweise ausgeschaltet werden. Ebenfalls erlaubt sind verschreibungspflichtige Medikamente. Im Zweifelsfall sollte man hier allerdings eine Bescheinigung dabei haben, um belegen zu können, dass man diese Medikamente tatsächlich benötigt.
Die maximale Größe des Handgepäcks wird von der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt. Bei vielen Unternehmen liegen die maximalen Maße bei 55 x 40 x 20 cm; einige Unternehmen haben jedoch andere Größen festgelegt. Daher sollte man sich vor dem Flug unbedingt über die zulässigen Maße informieren.
Wie schwer das Flug-Handgepäck sein darf, hängt ebenfalls von den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Bei den meisten Airlines liegt die Grenze zwischen fünf und zehn Kilogramm. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte man einen Blick in die Beförderungsbedingungen werfen, die man bei der Buchung der Tickets erhält. Dort findet man detaillierte Angaben sowohl zur zulässigen Größe als auch zum maximalen Gewicht des Handgepäcks. Zudem veröffentlichen Fluggesellschaften diese Punkte auch auf ihrer Internetseite; ein kurzer Blick am Abend vor dem Abflug kann einer unliebsamen Überraschung am Flughafen also vorbeugen (Was darf im Handgepäck nicht fehlen?).
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