
12.08.2011, 08:53 Uhr | t-online.de, AFP
Eine Anzeigentafel im Bahnhof Hamburg-Altona zeigt in Hamburg den ausfallenden Zug nach Westerland auf Sylt an. (Foto: Angelika Warmuth dpa/lno)
Wer kennt das nicht. Man wartet mit seinem Koffer am Bahngleis, doch der Zug kommt einfach nicht. Zehn Minuten vergehen, die Anzeigentafel zeigt weitere zehn Minuten Verspätung an, so dass man förmlich am verzweifeln ist. Am schlimmsten trifft einen der Bahnstreik, der mehrere Stunden andauern kann, gar einen ganzen Tag. In all den Fällen ist es wichtig, sein Reiserecht einzufordern. Wann können Sie mit Entschädigung rechnen? Oder wann lässt es sich noch von der Bahnreise zurücktreten? Damit Sie nicht völlig unvorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Informationen über die aktuelle Lage gibt es bei der kostenlosen Servicehotline der Deutschen Bahn, unter folgender Telefonnummer 08000-996633 und im Internet unter www.bahn.de/aktuell. Nutzer von mobilen Endgeräten erfahren mehr unter m.bahn.de/ris. Fahrgäste, die im Ausland unterwegs sind, können sich unter +49-1805-334444 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider) informieren.
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, wird aus Kulanz die Möglichkeit geboten, ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten zu lassen. Wer im Besitz eines Online-Tickets ist, wendet sich über die Homepage an die Deutsche Bahn. Tickets aus Automaten oder Reisezentren werden nur in den Reisezentren erstattet. Wird eine Übernachtung notwendig, stellt die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft oder ein Taxi zur Verfügung - nach früheren Angaben entscheidet die Bahn darüber konkret vor Ort. Das Unternehmen haftet allerdings nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.
Ist abzusehen, dass ein Reisender mindestens 20 Minuten später sein Ziel erreicht, darf er einen anderen Zug nutzen - gegebenenfalls auch höherwertigen Züge, soweit diese nicht reservierungspflichtig sind wie etwa Nachtzüge. In diesem Fall wird bei Angeboten wie dem Sparpreis auch die Zugbindung aufgehoben.
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Quelle: t-online.de, AFP
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