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Dynamo Dresden nach Bullenkopf-Wurf vom DFB hart bestraft


Dresden zu Geldstrafe und Teilausschluss verurteilt

Von sid, dpa, t-online
Aktualisiert am 07.11.2016Lesedauer: 2 Min.
Das "Corpus delicti": Der Abgetrennte Bullenkopf beim Spiel Dynamo Dresden gegen RB Leipzig.Vergrößern des BildesDas "Corpus delicti": Der Abgetrennte Bullenkopf beim Spiel Dynamo Dresden gegen RB Leipzig. (Quelle: Hentschel/imago-images-bilder)
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Zweitligist Dynamo Dresden muss die "Bullenkopf-Affäre" teuer bezahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte nach einer mündlichen Verhandlung einen Teilausschluss der Zuschauer sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro.

Grund sind vor allem die Vorfälle während des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig (5:4 i.E. für Dresden) am 20. August.

Im kommenden Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. November müssen mehrere Blöcke geschlossen werden, insgesamt geht es um rund 9000 Fans. Dynamo spielte nach einem Sportgerichts-Urteil auf Bewährung, diese wurde nun widerrufen.

Bullenkopf als Hauptanklagepunkt

Hauptanklagepunkt des DFB-Kontrollausschusses war der Wurf eines abgetrennten Bullenkopfes aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Innenraum, der allerdings erst durch nach dem Spiel veröffentlichte Bilder und Videos der breiten Öffentlichkeit auffiel. Während der Partie waren zudem mehrere Banner zu sehen, auf denen mindestens äußert geschmacklos gegen die Gäste aus Leipzig gewettert wurde.

"Das was ans Transparenten gezeigt wurde, geht weit über die freie Meinungsäußerung hinaus", sagte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz, in seiner Urteilsbegründung.

Fünf weitere Anklagen

Der Zweitligist musste sich in der DFB-Zentrale in Frankfurt zudem mit fünf weiteren, seit dem RB-Spiel erhobenen Anklagen auseinandersetzen. Weil es auch in diesen Fällen um das Fehlverhalten der Dresden-Anhänger in Zweitligapartien ging, wurden die Verfahren zu einem gebündelt.

"Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist", sagte Lorenz. "Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann."

Dynamo kann jetzt binnen einer Woche eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegen dieses Urteil einlegen.

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