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EM-Deko: Mietrecht setzt der Gestaltungsfreiheit Grenzen


Wie viel EM-Deko ist erlaubt?
Mietrecht setzt der Gestaltungsfreiheit Grenzen

t-online, rw

27.05.2016Lesedauer: 1 Min.
Fan-Deko an der Balkonaußenseite kann zum Problem werden.Vergrößern des BildesFan-Deko an der Balkonaußenseite kann zum Problem werden. (Quelle: Müller-Stauffenberg/imago-images-bilder)
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Endlich wieder ein Sommer voller Fußball, endlich wieder Sommermärchen: Im ganzen Land kleiden die Fans sich, Ihr Auto und oft auch ihre Wohnung in den Farben ihrer Mannschaft. Doch Achtung: Das Mietrecht setzt der Gestaltungsfreiheit Grenzen.

Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen ihre Fenster in der Regel dekorieren, wie sie wollen – und zwar nicht nur während der Europameisterschaft. Weder die Nachbarn noch Vermieter muss man dafür um Erlaubnis bitten.

Im Innern der Wohnung bestimmt der Mieter

"Der Vermieter hat an dieser Stelle kein Mitspracherecht", sagt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund in Berlin. "Denn das Fenster gehört zur Wohnung." Ob die Dekoration dem Vermieter gefalle, sei unerheblich.

Die einzige Ausnahme gilt, wenn der Fensterschmuck beleidigend wird. "Die Freiheit des Mieters hat da ihre Grenzen, wo sie die Rechte anderer berührt", erklärt Wüstefeld.

Fahnen am Balkongitter kann der Vermieter verbieten

Anders sieht es aus, wenn Mieter ein Plakat an der Fassade anbringen, etwa an der Außenseite des Balkons oder unterhalb eines Fensters. "Das gehört nicht mehr zum Bereich Wohnung", erklärt Wüstefeld.

Hier sollte man den Vermieter um Erlaubnis fragen, ob man für die paar Wochen der EM Fahnen oder andere Fan-Deko aufhängen darf. Tut man das nicht, kann der Eigentümer verlangen, dass man sie wieder entfernt.

Wichtig: Auch wenn der Eigentümer Fan-Schmuck erlaubt, darf davon keine Gefahr ausgehen. Man muss also sicherstellen, dass Fahnen und Co. so befestigt sind, dass sie sich auch bei Sturm nicht lösen können.

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