Der Prozess gegen den Fußball-Wettbetrüger Ante Sapina muss zum Teil neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof verfügt. Das Landgericht Bochum habe nicht geprüft, ob eine Strafmilderung nach der sogenannten Kronzeugenregelung infrage komme.
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Andererseits müsse zulasten von Sapina nochmals geprüft werden, ob in einigen Fällen statt eines Betrugsversuchs doch ein vollendeter Betrug vorliegt. In der Nachverhandlung wird auch geklärt werden müssen, ob der Wettpate im juristischen Sinn als Teil einer Bande gehandelt habe.
Der Vorsitzende Richter Norbert Mutzbauer betonte, es komme nicht darauf an, ob die Manipulationen tatsächlich den Ausgang der Spiele beeinflusst hätten. Entscheidend sei, dass die Wettanbieter die Wetten nicht angenommen hätten, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten.
Sapina hat Spieler und Schiedsrichter bestochen
Ein Schaden für den Anbieter - und damit ein vollendeter Betrug anstelle eines Betrugsversuchs - entstehe dabei nicht erst, wenn der Anbieter den Gewinn auszahlt. Schon der Abschluss des Wettvertrags könne einen Schaden und damit einen vollendeten Betrug bedeuten, so der BGH.
Sapina war im Mai vergangenen Jahres zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Volkswirtschafts-Student hatte gemeinsam mit Komplizen im großen Stil Wetten auf manipulierte Fußballspiele platziert und damit insgesamt 2,3 Millionen Euro eingenommen.
Strafmaß sollte sich nicht wesentlich ändern
Die Gruppe um Sapina hatte Spieler und Schiedsrichter bestochen, um den Ausgang der Partien zu manipulieren - von Freundschaftsspielen bis hinauf in die Europa League. Die Wetten platzierte sie vor allem bei asiatischen Anbietern.
Oberstaatsanwalt Peter Ernst rechnet nicht damit, dass sich das Strafmaß im Ergebnis wesentlich ändern wird. "Ich vermute, dass es so ähnlich wird", sagte der Anklagevertreter nach der Verkündung.