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Gang ins Gefängnis vermieden: 1860-Anhänger kaufen Fanutensilien des FC Bayern


Dank FCB-Fanutensilien
1860-Anhänger vermeiden Gefängnisaufenthalt

Von t-online
Aktualisiert am 05.08.2015Lesedauer: 2 Min.
Für Löwen-Fans eine verbotene Zone: Der Fanshop des FC Bayern München.Vergrößern des BildesFür Löwen-Fans eine verbotene Zone: Der Fanshop des FC Bayern München. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Der Kauf von Fan-Artikeln des FC Bayern München hat sich für zwei Anhänger des Stadtrivalen TSV 1860 München gelohnt. Sie müssen nun nicht ins Gefängnis. Das Landgericht München reduzierte eine Haftstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung auf eine Haft von zwölf beziehungsweise zehn Monaten, die nun aber jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht honorierte damit einen sogenannten "Täter-Opfer-Ausgleich". Zusätzlich zur Bewährungsstrafe dürfen die beiden 1860-Fans drei Jahre lang in ganz Deutschland kein Fußballspiel besuchen.

Grund für die Verurteilung war ein Vorfall vom 12. August 2014, der sich nach dem "kleinen Derby" der beiden zweiten Mannschaften in der Regionalliga Bayern zugetragen hatte. Die beiden 60-Anhänger aus der Ultra-Szene hatten einem FCB-Fan damals die Fan-Jacke - die sogenannte Kutte - das Trikot und den Strohhut vom Leib gerissen. Das Dress zerrissen die 26 und 23 Jahre alten Männer, die von einem unbekannten Mittäter unterstützt wurden.

"Höchststrafe für einen 1860-Fan"

Das Gericht wertete in erster Instanz zu Lasten der Angeklagten "deren gezieltes und geplantes Vorgehen". Die Identität des dritten Täters haben die beiden Männer auch vor Gericht nicht preisgegeben und kein Geständnis abgelegt. Reue hätten sie ebenso wenig gezeigt.

Die Richterin hatte aber den "Täter-Opfer-Ausgleich" angeregt. "Sie haben die Höchststrafe für einen 1860-Fan angenommen: Sie sind in einen Fanshop des FC Bayern gegangen und haben Jacke, Bayern-Trikot und Strohhut gekauft", hatte Günter Reisinger, der Anwalt der beiden 1860-Anhänger, vor der Berufungsverhandlung gegenüber der "tz" gesagt. Nach seinen Angaben hat das Opfer von den beiden Tätern zusätzlich ein Schmerzensgeld von jeweils 500 Euro bekommen. Außerdem hätten sich die beiden Männer entschuldigt.

Opfer angeblich verwechselt

Laut Reisinger, der spezialisierter Fan-Anwalt ist, haben die beiden Männer ihr Opfer verwechselt. Sie hätten den 20-Jährigen als jemanden identifiziert, der zuvor in eine Auseinandersetzung zwischen den verfeindeten Fanlagern verwickelt gewesen sei.

"Die Situation war emotional belastet", so Reisinger, der die Tat jedoch nicht entschuldigen wollte. "Die Justiz fährt mittlerweile eine vergleichsweise harte Linie im Umgang mit Delikten aus der Fußballfan-Szene", sagte der Anwalt.

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