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Fußball zittert: Stürzt Heinz Müller das komplette Transfersystem?


Fußball zittert vor neuem Bosman
Kippt Ex-Profi Heinz Müller das ganze Transfersystem?

Von sid
Aktualisiert am 17.02.2016Lesedauer: 3 Min.
Heinz Müller verfolgte mit seiner Klage gegen den FSV Mainz 05 eigentlich ganz andere Ziele.Vergrößern des BildesHeinz Müller verfolgte mit seiner Klage gegen den FSV Mainz 05 eigentlich ganz andere Ziele. (Quelle: MIS/imago-images-bilder)
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Landesarbeitsgericht Mainz, 1. Stock, Raum 116 - und die Frage: Gibt es einen neuen Bosman namens Müller? Wenn am heutigen Mittwoch um 11.00 Uhr die Berufungsverhandlung zwischen Heinz Müller (37) und seinem Ex-Klub FSV Mainz 05 beginnt, dann blicken Profivereine wie Spieler aus ganz Deutschland gebannt in die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt.

Sollte der Vorsitzende Richter Michael Bernardi das Urteil aus erster Instanz bestätigen, könnte der "Fall Müller" das bisherige Transfersystem im Fußball zumindest mittelfristig komplett auf den Kopf stellen. Es wäre nicht mehr ausgeschlossen, dass Profis plötzlich "normale" Arbeitnehmer und befristete Verträge über mehr als zwei Jahre unzulässig wären.

Dimensionen wie beim Bosman-Urteil

Ablösesummen für die Klubs wären hinfällig, wenn der Spieler mit der normalen gesetzlichen Frist von ein bis drei Monaten kündigt. Den Vereinen würden harte Zeiten drohen. "Die Kündigung durch den Verein würde den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes unterliegen, eine fristgerechte Kündigung wäre nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen möglich", sagte der Berliner Arbeitsrechtler Thomas Meyer von der Kanzlei Grawert & Partner der Zeitung "Die Welt".

Hinter vorgehaltener Hand meinen sogar manche, die Dimension des Mainzer Rechtsspruchs könne annähernd jene des Bosman-Urteils von 1995 erreichen.

DFL gibt sich noch gelassen

Die DFL glaubt das allerdings nicht. Der "Fall Heinz Müller" sei erst einmal ein Einzelfall. Selbst eine die erste Instanz bestätigende Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die bisherige Befristungspraxis, so die DFL: Andere Arbeitsgerichte wären nicht an diese Entscheidung gebunden.

Heribert Bruchhagen hat "großes Vertrauen" in die Arbeitsgerichtsbarkeit, dass sie "dieses Urteil" zurücknehme. "Es ist absurd", sagte der Vorstandsboss von Eintracht Frankfurt der "Bild am Sonntag".

Kadergröße von 50 Spielern befürchtet

Auch DFB-Interimspräsident Rainer Koch hatte bereits mit Verwunderung auf die Rechtssprechung von März 2015 reagiert. "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf", sagte Koch. Es müsse möglich sein, dass sich eine Mannschaft "immer wieder neu aufstellt. Wir können keine aufgeblähten Kader mit 40 oder 50 Spielern haben."

DFL-Direktor Ansgar Schwenken fürchtet gar eine erhebliche Beeinträchtigung "der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesliga", wenn das Urteil nur in Deutschland gelte. Es würde zudem "sehr schwierig" werden, einem Profi "fehlende physische Leistungsfähigkeit als Grund für seine Kündigung nachzuweisen", sagte Schwenken der "Sport Bild".

Gütliche Einigung noch möglich

Der FSV Mainz 05 pocht darauf, dass der Profisport unter anderen Beurteilungskriterien stehen müsse als der normale Arbeitnehmer. 2006 hatte es vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg einen ähnlich gelagerten Fall gegeben, bei dem letztlich die Zulässigkeit befristeter Vertragsverlängerungen beschlossen worden war.

Auch eine gütliche Einigung zwischen den Mainzern und Ex-Keeper Müller ist angeblich noch nicht vom Tisch. Die Kuh wäre damit vom Eis, die Angst der Klubs vor einem Bosman 2.0 gebannt. Im anderen Fall könnten als nächste Instanzen das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) von den Parteien angerufen werden.

Müller hatte eigentlich ganz anderes Motiv

Heinz Müller wird nicht bei der Verhandlung anwesend sein. Sein Ansatz war beim Gang vor Gericht sowieso ein ganz anderer: Müller hatte gegen den FSV geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war.

Der Schlussmann sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert. Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden.

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