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Zwanziger kassiert Niederlage vor Gericht


Zwanziger kassiert Niederlage vor Gericht

Von dpa
22.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Theo Zwanziger ist vor dem Landgericht gescheitert, will aber weiter kämpfen.Vergrößern des BildesTheo Zwanziger ist vor dem Landgericht gescheitert, will aber weiter kämpfen. (Quelle: dpa-bilder)
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Seit Monaten tauchen in der WM-Affäre immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in den Medien auf. Dagegen ist der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger vorgegangen. Vor Gericht kassierte er nicht nur eine Niederlage, sondern auch deutliche Worte.

Zwanziger hatte gegen das Land Hessen auf Schadenersatz geklagt. Der 71-Jährige wollte vor dem Landgericht Frankfurt 25.000 Euro erstreiten, weil die Staatsanwaltschaft seiner Meinung nach in den Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen ihn regelmäßig Informationen an die Medien weitergibt.

Der Richter sieht ebenfalls ein Leck

Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter sprach in seiner Urteilsbegründung zwar ebenfalls von einem "Leck" bei der Staatsanwaltschaft und nannte die Weitergabe von Inhalten aus den Ermittlungsakten "eine Rechtsverletzung". "Die zweite Frage ist aber, ob der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird? Das sehen wir nicht so."

Zwanziger will dieses Urteil nun überprüfen und mit großer Wahrscheinlichkeit anfechten. "Das Endspiel war das noch nicht", sagte er nach der nur 45-minütigen Verhandlung. "Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war."

Ominöse Zahlung an Beckenbauer

Hintergrund des gesamten Falls ist die Rückzahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus im April 2005. Der Franzose hatte Franz Beckenbauer als Chef des WM-Organisationskomitees drei Jahre zuvor zehn Millionen Schweizer Franken geliehen, die kurz darauf an eine Firma des damaligen FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam weiterflossen.

2005 zahlte der Deutsche Fußball-Bund das Geld über ein Konto des Weltverbandes FIFA an Louis-Dreyfus zurück und tarnte es als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala, die später nie stattfand.

In seiner Steuererklärung machte der DFB diese 6,7 Millionen Euro als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe geltend. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb bereits seit November 2015 gegen Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt.

Staatsanwaltschaft: "Nur ein Vorwand"

Die vermeintlichen "Amtspflichtsverletzungen" der Staatsanwaltschaft sind für Zwanziger allerdings nur der Vorwand, um gegen die Steuerermittlungen an sich vorzugehen. "Die eigentliche Sache, um die es dem Kläger geht, ist, dass er den Makel der Ermittlungen weghaben will", sagte auch der Vorsitzende Richter.

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