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Heinz Müller verliert Prozess gegen Ex-Klub


Ex-Mainzer scheitert mit Klage
Auch im Fußball sind befristete Verträge erlaubt

Von sid
16.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Heinz Müller 2013 im Trikot des FSV Mainz 05: Der Torhüter spielte fünf Jahre lang für den Klub.Vergrößern des BildesHeinz Müller 2013 im Trikot des FSV Mainz 05: Der Torhüter spielte fünf Jahre lang für den Klub. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der frühere Bundesligatorwart hätte bei einem Erfolg den Profifußball von Grund auf verändert – doch nun entschied das Bundesarbeitsgericht anders.

Befristete Verträge sind im deutschen Profifußball weiterhin zulässig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bestätigte im Fall des früheren Mainzer Torhüters Heinz Müller ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und bewahrte den deutschen Fußball sowie andere Mannschaftssportarten damit vor einem Beben im Transferwesen.

Der siebte Senat des BAG war der Meinung, dass die besondere Arbeitsleistung eines Profifußballers eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertige. "Von ihm werden Höchstleistungen erwartet, die er aber nur in einer begrenzten Zeit erbringen kann. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der Vereine für ein befristetes Arbeitsverhältnis", sagte die Vorsitzende Edith Gräfl.

2013 aus dem Kader geworfen

Hätte das Gericht anders entschieden, hätte dem Transferwesen ein zweites Bosman-Urteil gedroht. Die Klubs müssten ihre Spieler weit über die Zeit anstellen, in denen sie eingesetzt werden können. Zu einer erneuten Revision wird es wohl nicht kommen.

Dem früheren Torhüter Müller war es ursprünglich um seine Verlängerungsklausel gegangen. Der Vertrag des heute 39-Jährigen beim Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 hätte sich nur bei einer bestimmten Anzahl von Spielen verlängert, doch Trainer Thomas Tuchel warf Müller im Dezember 2013 aus dem Kader.

Müller sah sich um seine Chance gebracht, die nötigen Spiele zu absolvieren, und zog vor Gericht. Später änderte der Schlussmann seine Strategie und klagte gegen die Befristung an sich, deren Rechtmäßigkeit das Gericht in Erfurt zu prüfen hatte.

Quelle:
- sid

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