Die bei der WM in Deutschland unter Fußball-Fans so beliebten Autofähnchen sorgen kurz vor EM-Beginn in Österreich für kontroverse Diskussionen. Für Verwirrung sorgte dabei die offenbar unklare Rechtslage über die Legalität der Fan-Accessoires. War in Deutschland der Fahnenschmuck Ausdruck purer Fußball-Begeisterung nehmen die österreichischen Nachbarn Nationalsymbole als Autoschmuck deutlich ernster.
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Juristen und Regierung in Aufruhr
Eine ganze Reihe von Juristen beschäftige sich inzwischen mit einem Konflikt zwischen "Kraftfahrgesetz Paragraf 54" und der "Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung Paragraf 26a", um die Rechtslage für die Fans zu klären, berichtete der Sender ORF. Auch die Regierung ist mittlerweile eingeschaltet.
Darf nur der Bundespräsident mit Fahne fahren?
Während das Kraftfahrgesetz das Anbringen von Fahnen an Autos erlaube, ist es in der Durchführungsverordnung verboten, erläutert der Rechtsexperte des Verkehrsklubs ÖAMTC, Ralph Wiplinger. Eine Wiener Polizeijuristin meint, dass in der Alpenrepublik nur bei hohen Beamten wie dem Bundespräsidenten Fähnchen mit Staatswappen am Auto flattern dürfen. Der einfache Fan mache sich strafbar. "Nach dem Kraftfahrgesetz Paragraf 134 können theoretisch Strafen bis zu 5000 Euro drohen", sagt die Juristin Brigitte Nedbal-Bures der österreichischen Nachrichtenagentur APA.
Deutsche Fans werden nicht bestraft
Fahnen mit mit Aufschriften von Fußballklubs sind aus Expertensicht möglicherweise erlaubt. Auch Fahnen anderer Nationen dürften an Autos angebracht werden. Deutsche Fans hätten also keine Strafen zu befürchten, sofern ihre Banner verkehrssicher angebracht seien.
Polizei wartet auf Anweisungen
Die Polizei gibt sich bisher zurückhaltend und hofft auf Anweisungen von oben. "Nächste Woche ist eine Besprechung mit dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung, und dort wird die weitere Vorgangsweise besprochen", sagte ein Sprecher der Verkehrsabteilung der Polizei, Gerhard Haag, dem ORF. Außerdem teste die Regierung momentan in Versuchen, ob durch die an Fahrzeugen angebrachten Wimpel gravierende Gefährdungen bestünden.
Fähnchen besser zu Hause lassen
Generell wird den österreichischen Fans vor EM-Beginn erst einmal von den Fähnchen abgeraten. Fest installierte Fahnen seien genehmigungspflichtig, Klemm- oder Magnetfahnen müssten auch bei Vollbremsungen halten und dürften nicht das Sichtfeld des Fahrers behindern, mahnte der ÖAMTC. Auch die Versicherungswirtschaft hat sich eingeschaltet und darauf hingewiesen, dass der autofahrende Fan mögliche Schäden durch die Fahne selbst zu bezahlen habe.