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Olympia 2018: Sportgerichtshof CAS hebt Olympiasperren für 28 Russen auf


CAS-Urteil
Sportgericht hebt Olympia-Sperren für 28 Russen auf

Von sid, dpa
Aktualisiert am 01.02.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein russischer Olympia-Fan mit der Nationalflagge des Landes: Der Internationale Sportgerichtshof hat die lebenslangen Sperren von 28 russischen Sportlern aufgehoben.Vergrößern des BildesEin russischer Olympia-Fan mit der Nationalflagge des Landes: Der Internationale Sportgerichtshof hat die lebenslangen Sperren von 28 russischen Sportlern aufgehoben. (Quelle: David J. Phillip/ap-bilder)
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Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die lebenslangen Sperren gegen 28 russische Sportler für ungültig erklärt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Athleten in Pyeongchang starten dürfen.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat im Zusammenhang mit dem russischen Staatsdopingskandal vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS eine schwere Niederlage erlitten. Der CAS hob am Donnerstag die vom IOC verhängten lebenslangen Olympiasperren gegen 28 russische Sportler auf, weil es keine individuellen Verstöße gegen Anti-Doping-Regeln feststellen konnte. Auch die von den Sportlern bei den Winterspielen 2014 in Sotschi erzielten Erfolge sind wieder gültig.

In elf weiteren Fällen wurden Verstöße festgestellt und die Einsprüche nur teilweise bestätigt. Die betroffenen Sportler bleiben aus den Ergebnislisten von Sotschi gestrichen, der CAS hob allerdings die lebenslangen Sperren auf. Die Athleten, zu denen auch Doppel-Olympiasieger Alexander Subkow (Bob) gehört, bleiben aber für die Spiele in Pyeongchang gesperrt.

Sportgerichtshof hält Beweise für "nicht ausreichend"

Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass die vollständig entlasteten Sportler, darunter die Sotschi-Olympiasieger Alexander Legkow (Langlauf) und Alexander Tretjakow (Skeleton), nun an den Winterspielen in Pyeongchang (9. bis 25. Februar) teilnehmen dürfen. Da ihnen keine Einladung des IOC vorliegt, müssten sie zunächst ihr Startrecht einklagen. Diese Einladung ist nötig, weil Russland als Nation wegen des nachgewiesenen Staatsdopings ausgeschlossen worden war.

Der CAS teilte mit, dass er in 28 Fällen die vom IOC vorgelegten Beweise für "nicht ausreichend" halte, um den Vorwurf eines Dopingverstoßes aufrechtzuerhalten. Detaillierte Urteilsbegründungen nannte der Sportgerichtshof, der seine Entscheidung in der Olympiastadt Pyeongchang bekannt gab, zunächst nicht.

Russische Regierung erleichtert

Die russische Regierung hat die Aufhebung der lebenslangen Doping-Sperren mit großer Erleichterung aufgenommen. "Wir sind froh, dass die Gerechtigkeit endlich triumphiert hat", sagte Sportminister Pawel Kolobkow am Donnerstag in Moskau. Die Entscheidung des CAS bestätige, dass die Athleten "sauber" seien. Nun erwarteten die Sportler, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) reagiere und sie auch zu den Olympischen Winterspielen in Südkorea zulasse, sagte Kolobkow der Agentur Interfax zufolge.

Insgesamt waren 42 russische Athleten vor den CAS gezogen. Zunächst wurden aber nur 39 Fälle behandelt, die der Biathletinnen Jana Romanowa, Olga Wiluchina und Olga Saizewa wurden vertagt. Zum jeweils dreiköpfigen Richterpanel gehörten auch der Augsburger Rechtswissenschaftler Christoph Vedder und der Münchner Anwalt Dirk-Reiner Martens. Auch WADA-Sonderermittler Richard McLaren und Kronzeuge Grigorij Rodtschenkow hatten ausgesagt.

Das IOC hatte insgesamt 43 russische Sportler lebenslang für Olympische Spiele gesperrt. Nur der Bobfahrer Maxim Belugin, der in Sotschi Vierter geworden war, legte keine Berufung ein.

Verwendete Quellen
  • dpa, Nachrichtenagentur sid
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