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21 Monate auf Bewährung für Jan Ullrich


Nach Alkoholfahrt
21 Monate auf Bewährung für Jan Ullrich

Von dpa
Aktualisiert am 14.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Jan Ullrich auf dem Weg zur Verhandlung im Rathaus in Weinfelden.Vergrößern des BildesJan Ullrich auf dem Weg zur Verhandlung im Rathaus in Weinfelden. (Quelle: Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa-bilder)
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Jan Ullrich ist wegen eines in der Schweiz von ihm unter erheblichem Alkoholeinfluss und mit stark überhöhter Geschwindigkeit verursachten Verkehrsunfalls im Jahr 2014 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem einzigen deutschen Tour-de-France-Sieger bleibt damit der Gang ins Gefängnis erspart.

Das Bezirksgericht Weinfelden im Kanton Thurgau verurteilte den 43-Jährige am Donnerstag zu 21 Monaten Freiheitsstrafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie 10.000 Franken (8700 Euro) Geldbuße. Das Gericht blieb damit über der Forderung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die jeweils 17 Monate auf Bewährung gefordert hatten. Ullrich war "vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand" vorgeworfen worden.

Ullrich bereut seinen Fehler

"Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue. Ansonsten habe ich alles gesagt", erklärte Ullrich in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung. Der gebürtige Rostocker, der inzwischen auf Mallorca lebt, kann nun wie erhofft einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. "Ich bin froh, wenn es endlich vorbei ist", hatte der Tour-Sieger von 1997 gesagt, als er am Mittag im strömenden Regen in schwarzem Jackett, weißem Hemd und blauer Jeans am Gericht eintraf.

Ullrich hatte am 19. Mai 2014 im Schweizer Kanton Thurgau unter Alkoholeinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem zwei Personen leicht verletzt worden waren. Am 21. Juli 2015 hatte das Gericht in Weinfelden eine erste Anklage zurückgewiesen und ein neues Verfahren angeordnet.

Schmerzmittel beeinflusste Fahrfähigkeit

Dabei wirkten sich für Ullrich nun zwei neue Gutachten positiv aus. Zum einen fuhr der einstige Tour-de-France-Sieger demnach mit einer geringeren Geschwindigkeit als im ersten Verfahren angenommen (mindestens 132 km/h) und unterschritt damit die Schwelle zu 140 km/h deutlich. Ab dieser Schwelle und damit mehr als 60 km/h über dem zulässigen Tempo hätte Ullrich eine Haftstrafe gedroht. Er wäre dann wegen eines schwerwiegenden Raserdeliktes angeklagt worden.

Außerdem hatte ein medizinisches Gutachten ergeben, dass ein von Ullrich eingenommenes Schmerzmittel keinen wesentlichen Einfluss auf die Fahrfähigkeit gehabt habe.

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