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Beatles-Songs: Paul McCartney reicht Klage gegen Sony/ATV ein


Paul McCartney reicht Klage gegen Musikverlag ein

Von ap
Aktualisiert am 19.01.2017Lesedauer: 1 Min.
Paul McCartney reicht im Streit um die Rechte an Beatles-Songs Klage ein.Vergrößern des BildesPaul McCartney reicht im Streit um die Rechte an Beatles-Songs Klage ein. (Quelle: ap-bilder)
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Paul McCartney geht im Streit um die Rechte an vielen Beatles-Hits juristisch gegen den US-Musikverlag Sony/ATV vor. Der 74-Jährige reichte bei einem Gericht in Manhattan Klage ein. Dem Ex-Beatle gehe es dabei um die Rechte an gemeinsam mit John Lennon komponierten Songs, die 1985 von Poplegende Michael Jackson gekauft wurden. Nach Jacksons Tod 2009 wurden die Verlagsrechte an Sony/ATV weiterveräußert.

Der erste Song, auf den McCartney ab Oktober 2018 rechtlich Anspruch erheben könnte, ist der Hit "Love Me Do." Die Rechte am restlichen Musikkatalog könnte er in den Jahren darauf einfordern - bis 2026.

McCartney bemüht sich schon seit langem um die Songrechte. Mit dem Schritt wolle er Sony-/ATV darauf aufmerksam machen, dass er darauf nach geltendem US-Recht nach einer gewissen Zeit Anspruch habe, hieß es in der Klageschrift. Demnach strebt der Starmusiker ein Urteil an, das festschreibt, dass er mit seinen Forderungen nicht gegen eine vertragliche Regelung oder eine Publikationsvereinbarung verstößt, die Sony/ATV gegen ihn verwenden könnte. Ein eben solcher Versuch wurde der zum Sony-Konzern gehörenden Firma in der Klageschrift vorgeworfen.

Sony ist enttäuscht von McCartneys Vorgehen

Sony/ATV zeigte sich "enttäuscht" über die Klage, die sie "unnötig und voreilig" nannte. Das Unternehmen habe "den höchsten Respekt" vor McCartney. Man habe sowohl mit "Sir Paul als auch dem Nachlass des verstorbenen John Lennon seit Jahrzehnten eng zusammengearbeitet, um den langfristigen Wert des Katalogs zu schützen, zu erhalten und zu fördern", hieß es in einer Erklärung von Sony/ATV.

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