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Marcus Prinz von Anhalt hat Gefängnis verlassen


Nach zwei Jahren im Knast
Marcus Prinz von Anhalt hat Gefängnis verlassen

Von dpa, t-online
29.04.2016Lesedauer: 1 Min.
Darf sich wieder feiern lassen: Marcus Prinz von Anhalt ist vorläufig nicht mehr im Gefängnis.Vergrößern des BildesDarf sich wieder feiern lassen: Marcus Prinz von Anhalt ist vorläufig nicht mehr im Gefängnis. (Quelle: imago-images-bilder)
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Jetzt also doch: Rund zwei Jahre Gefängnisaufenthalt sind für den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Marcus Prinz von Anhalt am Donnerstag zu Ende gegangen. Der 49-Jährige durfte das Gefängnis nach wochenlangem Tausziehen verlassen, wie sein Rechtsanwalt Patrick-Marvin Rehkatsch mitteilte.

Zuvor waren das Landgericht Augsburg und das Münchner Oberlandesgericht (OLG) unterschiedlicher Auffassung darüber, ob der Bordellbetreiber weiter in Haft bleiben muss.

Das Landgericht will vom 17. Mai an wieder gegen Prinz von Anhalt verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil aufgehoben hat. Anfang 2015 war der Prinz zu vier Jahren Gefängnis wegen Hinterziehung von mehr als 800.000 Euro verurteilt, weil er unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben soll. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.

Kaution von 200.000 Euro

Anfang April erließ das Gericht in Augsburg einen neuen Haftbefehl gegen den Rotlicht-Unternehmer, das OLG setzte diesen am Dienstag gegen Auflagen allerdings außer Vollzug. Der 49-Jährige zahlte zwar eine Kaution von 200.000 Euro, durfte jedoch zunächst trotzdem nicht das Gefängnis verlassen.

Das Gericht verlangte die Aushändigung eines weiteren Reisepasses, der angeblich auf Prinz von Anhalt ausgestellt worden war. Letztlich haben sich die Parteien geeinigt. Ob das fehlende Ausweisdokument aufgetaucht ist, blieb zunächst unklar.

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

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