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Urteil rechtskräftig: Model Gina-Lisa Lohfink muss zahlen


Urteil rechtskräftig
Gina-Lisa Lohfink muss 20.000 Euro zahlen

Von t-online, dpa, rix

Aktualisiert am 16.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Model Gina-Lisa Lohfink: Wegen falscher Verdächtigung muss die 31-Jährige eine Strafe zahlen.Vergrößern des BildesModel Gina-Lisa Lohfink: Wegen falscher Verdächtigung muss die 31-Jährige eine Strafe zahlen. (Quelle: imago)
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Der Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung ist endgültig abgeschlossen. Rund 15 Monate nach der viel beachteten Verurteilung des Models ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

Gina-Lisa Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Auch von K.O.-Tropfen war die Reden, dafür sahen die Gerichte aber keine Hinweise.

Demnach verurteile das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe. Die ehemalige GNTM-Kandidatin sollte 20.000 Euro sowie die Verfahrenskosten zahlen. Weil die Tagessätze nach Einkommen berechnet werden, wiesen ihre Verteidiger das Urteil als falsch und die 80 Tagessätze über je 250 Euro als zu hoch zurück.

80 Tagessätze à 250 Euro

Das Amtsgericht führte in den vergangenen Monaten eigene Ermittlungen zu Gina-Lisas wirtschaftlichen Verhältnissen durch, fragte auch bei Fernsehsendern nach. Ohne Erfolg für das Model. In dem jetzigen Beschluss ist erneut die gleiche Summe festgelegt worden - 80 Tagessätze zu je 250 Euro. Zudem darf sich die 31-Jährige auch über ihre bisherigen Vergewaltigungsvorwürfe nicht mehr äußern.

Die vielbeachtete Verhandlung über ihre Vorwürfe hatte eine bundesweite Debatte über eine Sexualstrafrechtsreform befeuert. Im Mittelpunkt des Prozesses standen im Internet verbreitete Aufnahmen des Geschlechtsakts zwischen dem Model und den zwei Männern.

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