Skandal um Schleichwerbung
"Wetten, dass..?": PR-Branche rügt Firma von Gottschalks Bruder16.08.2013, 11:58 Uhr | dpa
Die Schleichwerbungs-Vorwürfe gegen das ZDF-Zugpferd "Wetten, dass..?" haben den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) auf den Plan gerufen. Die Kodexhüter der PR-Branche rügten die Agentur Dolce Media, deren Besitzer Thomas Gottschalks Bruder Christoph Gottschalk ist, sowie die Firmen Fleurop und Fressnapf für "versuchte beziehungsweise vollendete Schleichwerbung" in der Show.
"Außerdem mahnt der Rat die Unternehmen Daimler, Audi und Solarworld, künftig kritischer zu prüfen, ob Medienkooperationen den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllen", hieß es in einer Mitteilung, die der DRPR in Leipzig veröffentlichte. "Die Mahnung spricht der Rat auch gegenüber der Agentur Dolce Media aus, der aus Sicht des Rates in der Vermittlung eine verantwortliche Rolle in diesem Fall zukam."
Das ZDF teilte dazu auf Anfrage mit, dass keine Verstöße seitens des Senders festgestellt worden seien.
In der Show vom 12. Februar 2011 hatte der damalige Moderator Thomas Gottschalk laut DRPR mehrfach an den bevorstehenden Valentinstag erinnert, einem Umsatzbringer für das Unternehmen Fleurop. Bei Fressnapf geht es um mögliche Themenplatzierungen, die über Anzeigenschaltungen bezahlt worden seien.
"Der Spiegel" und das "Handelsblatt" hatten Anfang des Jahres berichtet, wie in Europas erfolgreichster TV-Show angeblich jahrelang Schleichwerbung für die Autohersteller Audi und Daimler Chrysler gemacht worden sei. Verantwortlich dafür sei die Firma Dolce Media gewesen.
Das ZDF hat den Vorwurf der Schleichwerbung stets zurückgewiesen, seine Regeln für Gewinnspiele jedoch verschärft. Auch die Zusammenarbeit mit Dolce Media hat der Sender beendet. Gewinnspiele mit Autos sind künftig tabu.
Als Reaktion auf die Mitteilung des DRPR betonte der Mainzer Sender, der Rat beziehe sich auf "Sachverhalte, die länger zurückliegen, und zu denen das ZDF mehrfach und ausführlich Stellung genommen hat". Weiter hieß es beim ZDF: "Bei der Prüfung der damals vorgetragenen Vorwürfe wurden keine Verstöße gegen für das ZDF geltende Rechtsvorschriften festgestellt."
Der DRPR erläuterte, die Rüge des Gremiums fuße auf Erkenntnissen, "die seine Recherchen inklusive einer schriftlichen Befragung der Beteiligten erbracht haben." Der DRPR ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Konsequenzen hat seine Rüge nicht: "Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden."
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16.08.2013, 11:58 Uhr | dpa
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