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Ärger für TV-Anwalt Posch: RTL widersetzt sich Sende-Verbot


Ärger für TV-Anwalt
RTL sendete Christopher-Posch-Folge trotz einstweiliger Verfügung

dpa, sfr

Aktualisiert am 28.08.2015Lesedauer: 1 Min.
Trotz einstweiliger Verfügung strahlte RTL eine Folge "Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht!" aus.Vergrößern des BildesTrotz einstweiliger Verfügung strahlte RTL eine Folge "Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht!" aus. (Quelle: dpa-bilder)
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Der TV-Anwalt Christopher Posch hat sich Ärger eingehandelt. Trotz einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausstrahlung hat RTL am Montag dieser Woche eine Folge seiner Reihe "Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht!" gesendet.

Ein Sprecher des Kölner Privatsenders bestätigte den Vorfall: "Eine Stunde vor Ausstrahlung haben wir eine einstweilige Verfügung erhalten", sagte er. "Technisch und redaktionell war die Sendung somit nicht mehr zu bearbeiten." Dem Sender dürfte nun die Zahlung eines Ordnungsgeldes drohen.

"Sichere Quellen und eindeutige Belege"

Für einen Beitrag wollte sich der Jurist Posch Zutritt zu der Wohnung einer Frau verschaffen, von der er vermutete, dass sie an illegalem Hundehandel beteiligt sei. In einem Eintrag des medienkritischen Blogs "Massengeschmack.tv" heißt es, dabei hätten sich "unglaubliche Szenen" abgespielt. RTL hält dagegen: "Jenseits der zeitlichen und formalen Abläufe haben wir sichere Quellen und eindeutige Belege für unsere Darstellungen in der Sendung und sind sicher, dass diese auch gerichtlich bestätigt werden", sagte der RTL-Sprecher.

RTL muss Identität der Hundezüchterin schützen

Das Landgericht Leipzig entsprach mit seinem Beschluss dem Antrag der Hundezüchterin selbst, wie "Massengeschmack.tv" berichtet. Das gedrehte Material solle laut Gericht nicht gesendet werden, weil "immer noch Rückschlüsse auf die Identität der Frau gezogen werden könnten". Außerdem erklärte das Gericht, dass ein "eigener Informationswert der Aufnahmen" nicht ersichtlich sei.

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