17.06.2010, 10:21 Uhr | jdc mit AFP, AFP
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat vielen insbesondere jüngeren Arbeitnehmern ihre Betriebsrente gesichert, wenn ihr Betrieb in der Insolvenz verkauft wird. Wie das BAG entschied, geht das Bezugsrecht einer so genannten Direktversicherung dann nicht auf den Insolvenzverwalter über. (Az.: 3 AZR 334/06)
Im Streitfall hatte ein IT-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen für seine Mitarbeiter Direktversicherungen abgeschlossen. Diese in kleinen und mittleren Unternehmen verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge entspricht einer Lebensversicherung, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt. Das Bezugsrecht liegt beim Arbeitnehmer, der Arbeitgeber kann dies bei noch kürzerer Betriebszugehörigkeit aber widerrufen, wenn das Arbeitsverhältnis "beendet wird".
Als das Unternehmen pleite ging, wollte der Insolvenzverwalter auf das angesparte Kapital der Direktversicherungen zugreifen. Der Arbeitgeber existiere nicht mehr, das Arbeitsverhältnis sei daher beendet, argumentierte er. Wie nun das BAG entschied, gilt dies aber nicht, wenn der Betrieb verkauft wird und der neue Eigentümer die Arbeitnehmer ungekündigt übernimmt. Denn dann liege ein so genannter Betriebsübergang vor, bei dem das Arbeitsverhältnis unverändert weiterbestehe.
Quelle: jdc mit AFP, AFP
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