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Rentner mit Nebenjob müssen aufpassen

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Rentner mit Nebenjob müssen aufpassen

26.08.2011, 10:05 Uhr | dapd, dapd

Immer mehr Ruheständler bessern mit Nebenjobs ihre Kasse auf (Quelle: imago)

Immer mehr Ruheständler bessern mit Nebenjobs ihre Kasse auf (Quelle: imago)

Immer mehr Senioren jobben - etwa als Pförtner, Touristenführer, Garderobiere oder Zeitungsausträger. Viele der gut 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen dazuverdienen, weil sie angesichts massiv gestiegener Lebenshaltungskosten finanziell nicht mehr über die Runden kommen, sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher. Andere fühlen sich noch fit und möchten wenigstens in Teilzeit weiterarbeiten. Bevor sie einen Nebenjob annehmen, sollten sich Ruheständler aber immer über Verdienstgrenzen und die Steuer informieren. Sonst bleibt vom Zubrot womöglich kaum mehr etwas übrig. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Regelungen.

Strenge Höchstverdienstgrenzen

"Viele informieren sich nicht und müssen Geld zurückzahlen", warnt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung. Unwissenheit schützt aber nicht vor finanziellem Schaden. Aufpassen sollten vor allem Altersrentner unter 65 Jahren. Für sie gelten nach wie vor strenge Höchstverdienstgrenzen. Eigentlich sollten Frührentner von diesem Jahr an endlich so viel dazuverdienen dürfen, dass sie maximal das letzte Bruttogehalt erreichen. Diese Änderung sei jedoch noch nicht Gesetz, sagt Thiemann.

Zubrot muss versteuert werden

Erst ab dem Alter von derzeit 65 dürfen Ruheständler unbegrenzt dazuverdienen. Das Zubrot - ob als Minijob oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert dann nicht die Höhe der eigenen Rente. Die Nebenbeschäftigung muss auch nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Allerdings heißt es auf jeden Fall, an den Fiskus zu denken, erklärt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Denn was obendrauf verdient wird, muss in der Regel versteuert werden.

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Nebenjob sollte nicht zu lukrativ sein

Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze von 65 voll in Rente geht, darf monatlich nicht mehr als 400 Euro brutto im Nebenjob verdienen. Jeder Euro drüber wirke sich "rentenschädlich" aus, heißt es im Amtsdeutsch. Ruheständler, die beispielsweise nur 20 Euro mehr verdienen als erlaubt, müssen eine pauschale Kürzung in Kauf nehmen, mindestens um ein Drittel. Die Vollrente werde dann nur noch als Teilrente ausgezahlt, betont Expertin Thiemann.

Aus einem Rentenbetrag von 1200 Euro kann so schnell nur noch eine Zwei-Drittel-Rente von 800 Euro werden. Oder eine halbe Rente oder ein Ein-Drittel-Betrag - je nach Zusatzverdienst. Bei lukrativem Zubrot kann die Rente schlimmstenfalls ganz gestrichen werden.

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Bei Teilrente wird Verdienstgrenze individuell berechnet

Wer einen Nebenverdienst an Land zieht, der regelmäßig über dem Zuverdienst-Limit liegt, sollte sich von einem Rentenberater berechnen lassen, ob das Einhalten der Höchstgrenze unterm Strich nicht doch günstiger käme, empfiehlt Thiemann. Senioren, die wieder unter die 400-Euro-Grenze wollen, weil sich das bisschen Extra-Geld als Bumerang erweist, müssen aktiv werden und innerhalb von drei Kalendermonaten einen Antrag stellen. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen immer individuell berechnet werden.

Keine Abzüge wegen des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes

Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden, maximal gedoppelt bis zu jeweils 800 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge fürchten.

Nebenverdienst auch bei Erwerbsminderung erlaubt

Auch Frührentner unter 65, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben mussten und eine Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen dazuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung darf das Zubrot allerdings auch nicht über 400 Euro liegen.

Bei teilweiser Minderung gibt es persönliche Limits. Sie richten sich nach dem Einkommen der letzten drei Jahre vor der Rente und sind im Rentenbescheid ausgewiesen. Wird eine individuelle Höchstgrenze überschritten, kann die Rente bis auf ein Viertel des Vollbetrags gekürzt werden. Schlimmstenfalls wird sie komplett gestrichen. Denn dann hat der Rentner bewiesen, dass er doch noch arbeiten kann.

Kostenloser Expertenrat

Die Regelungen sind in diesem Bereich recht komplex. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt, kann beispielsweise in der Regel nur noch weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Betroffene sollten sich am besten bis auf den Cent vorrechnen lassen, wie viel sie dazuverdienen dürfen, raten die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Unter der kostenlosen Hotline 0800-1000 4800 bietet die Deutsche Rentenversicherung telefonischen Rat an. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de, inklusive Adressen der bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater.

Quelle: dapd, dapd

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