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Betriebsrenten: Mit dem Chef fürs Alter sparen

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Betriebsrenten: Mit dem Chef fürs Alter sparen

03.01.2012, 10:25 Uhr | dpa-tmn, dpa-tmn

Betriebsrente: Häufig gibt der Chef etwas dazu (Quelle: dapd)

Betriebsrente: Häufig gibt der Chef etwas dazu (Quelle: dapd)

Betriebsrenten sind eine gute Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Das Schöne daran: Häufig gibt der Chef etwas dazu. Insgesamt gibt es fünf Modelle, eine Betriebsrente zu organisieren: Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Gesetzlicher Anspruch auf Direktversicherung

Der Arbeitgeber entscheidet, welche Variante er seinen Mitarbeitern anbietet. Oft ist das Modell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben. "Betriebsrat oder Personalabteilung sind die ersten Ansprechpartner", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift "Finanztest".

Auf eine Direktversicherung haben Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch. Sie entspricht im Prinzip einer Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen und funktioniert über Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt an eine Assekuranz, mit der der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

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Freiwilliger Zuschuss der Firmen

Manche Unternehmen geben einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss. "Sie legen zum Beispiel 10 bis 15 Euro pro 100 Euro drauf", sagt Martin Kinkel, der im Auftrag von Personalabteilungen Beschäftigte in Vorsorgefragen berät. Die Firma gibt so einen Teil der Sozialabgaben zurück, die auch sie durch die Direktversicherung spart. Die Aufstockung bringt dem Arbeitnehmer höhere Rendite. Ob und wie viel sein Arbeitgeber obendrauf packt, ist Verhandlungssache.

Für die Direktversicherung gilt wie für die anderen Vorsorgemöglichkeiten, dass die Beiträge bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei sind. 2012 liegt die Grenze bei 2688 Euro.
Hinzu kommen weitere 1800 Euro, auf die jedoch Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Bei der Auszahlung von seit 2005 laufenden Verträgen kassieren der Fiskus sowie die Krankenkassen mit.

Rentenzahlung nach Direktzusage durch Arbeitgeber

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Rentenzahlung an seinen Mitarbeiter. "Der Arbeitgeber wird selbst Träger der betrieblichen Zusatzversorgung", erläutert "Finanztest"-Redakteur Theodor Pischke das Modell. Dabei beteiligt sich das Unternehmen oft am Beitrag, Mitarbeiter bekommen eine Pensionszusage. Pischke zufolge ist die Direktzusage Grundlage für mehr als die Hälfte aller Betriebsrenten.

Nach einer Schätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin bietet immerhin jede dritte Firma eine Zusatzversorgung. Rund 70 Prozent der Mitarbeiter nutzen sie. In Zeiten des Fachkräftemangels setzten Firmen die Betriebsrente als Anwerbeargument ein. Neben Gehalt und Kinderbetreuung sähen junge Leute auch auf ergänzende Vorsorge durch den Betrieb.

Da lohnt ein Blick auf die Konditionen. Unter anderem auf die Frage, ob Ansprüche bei einem Stellenwechsel übertragen werden können. Grundsätzlich gibt es laut Pischke ein Mitnahmenrecht für seit 2005 abgeschlossene Direktversicherungen, Verträge bei Pensionskassen und Pensionsfonds, nicht aber für Direktzusagen oder Unterstützungskassen.

Unverfallbarkeit entscheidend

Es kommt außerdem auf die Unverfallbarkeit an. Das ist die Zeit, ab der die Ansprüche dem Arbeitnehmer sicher sind. Grundregel: Zahlt er allein den Beitrag zur Betriebsrente, ist diese sofort unverfallbar. Zahlt die Firma mit oder übernimmt sie die Leistung ganz, gilt dagegen meist eine Frist von fünf Jahren. Gerechnet wird oft ab dem 25. Geburtstag.

Pensionskassen arbeiten wie Lebensversicherer. Oft sind sie branchen- oder konzernweit organisiert. Ältere Kassen dürfen nach Angaben von Theodor Pischke anders rechnen als Lebensversicherungen. Sie seien entweder nicht an den Garantiezins gebunden oder zögen eine niedrigere Lebenserwartung heran, weil sie eben nur ihre Mitglieder zugrunde legen. Sie bekommen eine höhere feste Rentenzusage.

Unterstützungskassen gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. "Wer dort einzahlt, muss stets einen gleich hohen oder gleichmäßig steigenden Beitrag leisten", fasst die Zeitschrift "Finanztest" zusammen.

Pensionsfonds relativ neu

Der Pensionsfonds ist nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba) in Heidelberg das jüngste Betriebsrentenmodell. Der Fonds investiert das Geld unter anderem in Aktien. Mitarbeitern, die diese Form nutzen, ist am Ende der Laufzeit zumindest das eingezahlte Kapital sicher. Die Höhe der Rendite hängt von den Gewinnen ab sowie von Zusatzleistungen, etwa Absicherung von Invalidität und Hinterbliebenen.

Altersvorsorge auch mit Zeitgeldkonten möglich

Wer seine Altersvorsorge ohne Geld finanzieren möchte, kann in Zeitwertkonten investieren. "Überstunden statt Liquidität" nennt Martin Kinkel diese Option. Dabei werden Überstunden am Ende praktisch in Geld umgewandelt, mit dem Arbeitnehmer entweder ihren früheren Rentenbeginn, ein Sabbatical oder eine längere Weiterbildung finanzieren.

Betriebsrenten und Zeitkonten durch Schutzverein gesichert

Wenn die Firma pleite geht ist das Zeitwertkonto abgesichert. Dafür sorgt der Pensionssicherungsverein (PSV). Für Unternehmen ist die Mitgliedschaft Pflicht. Sie zahlen - ähnlich einer Haftpflichtversicherung - regelmäßig Beiträge an den PSV. Der Verein springt im Notfall auch bei der Zahlung von Betriebsrenten ein.

Quelle: dpa-tmn, dpa-tmn

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