26.04.2012, 09:56 Uhr | AFP
Wenn die "Solvency-II-Regeln" in Kraft treten, könnte nicht mehr viel Betriebsrente übrig bleiben (Quelle: imago)
Die von der EU-Kommission geplante Anwendung der "Solvency-II-Regeln" auf die betriebliche Altersvorsorge stößt auf heftige Kritik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Deshalb forderte die Gewerkschaft die Bundesregierung auf, die Betriebsrenten in Deutschland vor den Eingriffen der EU-Kommission zu schützen.
"Ich fordere, dass die Bundesregierung weiterhin klar und deutlich Position bezieht und sich in Europa dafür einsetzt, dass die Eigenkapitalregeln für Versicherungen nicht auch für die betriebliche Alterssicherung in Deutschland in Kraft treten dürfen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Eine dadurch erforderliche Anhebung des Eigenkapitals würde für die deutschen Betriebsrenten "zerstörerisch wirken".
Die EU-Kommission will für Pensionskassen vorschreiben, dass sie zum Schutz der Rentner ebenso wie Versicherungsunternehmen nach den "Solvency-II-Regeln" ihre Geldreserven erhöhen müssen. Für die deutschen Pensionskassen könnte dies bedeuten, dass sie einen Kapitalbedarf in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro haben. Es sei zu befürchten, dass vor allem die deutschen Pensionskassen als Reaktion ihre Leistungen kürzten und die betriebliche Altersvorsorge damit für die acht Millionen Versicherten unattraktiver werde, warnte Buntenbach. Die Folgen der drohenden EU-Neuregelung sind am Donnerstag Thema im Bundestag.
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"Es gibt bereits Sicherungsnetze, die eine Solvency-II-Regelung für die deutschen Pensionskassen absolut überflüssig machen", kritisierte die DGB-Vertreterin. Einerseits müsse der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen haften, andererseits stehe im Fall einer Insolvenz der Pensionssicherungsverein für Verluste bei Pensionsfonds ein. "Hier gibt es also jetzt schon eine hohe Sicherheit für die Beschäftigten in Deutschland, dass sie ihre zugesagten Leistungen auch wirklich bekommen." Die geplante EU-Neuregelung könne die Pensionskassen überfordern und die "ausgesprochen gut funktionierende betriebliche Altersvorsorge kaputt machen".
Wenn die Regeln wie geplant in Kraft treten, könnte die jährliche Betriebsrentenanpassung geringer ausfallen oder sogar nicht erfolgen. Laut Paragraph 16 des Betriebsrentengesetzes haben Rentner alle drei Jahre das Recht auf einen Inflationsausgleich. Der Arbeitgeber kann sich aber auch für eine Rentenerhöhung entscheiden, die der Steigerung der Nettolöhne der aktiven Beschäftigten entspricht.

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Doch die Anpassung geschieht nicht von alleine. Nur wenn sich der Rentner alle drei Jahre beim Arbeitgeber meldet, besteht ein Anspruch auf Anpassung. Diese kann vom Arbeitgeber lediglich dann verweigert werden, wenn er erhebliche Verluste gemacht hat oder Personal abgebaut hat. Wenn es dem Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt allerdings besser geht, dann muss der Verdienstausfall nachgeholt werden.
Quelle: AFP
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