
07.11.2012, 09:01 Uhr | Financial Times Deutschland
Der Bund will seinen Beamten den Wechsel in die Privatwirtschaft erleichtern. Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (FTD) haben die Fraktionsspitzen von Union und FDP vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu verabschieden, demzufolge Bundesbeamte ihre Pensionsansprüche nach einem Jobwechsel behalten dürfen.
Gelten soll die Regelung für alle Bundesbeamten, Richter und Berufssoldaten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt werden. Voraussetzung für das neue "Altersgeld" ist eine Dienstzeit von mindestens 15 Jahren.
Bisher müssen Staatsdiener bei einem freiwilligen Ausscheiden Abstriche bei der Altersversorgung machen. Die Mitnahme von Pensionsansprüchen wird seit Jahren diskutiert, scheiterte aber vor allem am Widerstand des zuständigen Bundesinnenministeriums.

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Mit dem Gesetz verfolgt die Koalition das Ziel, die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Wirtschaft zu erhöhen. Im Auftrag der Fraktionen hat das Innenministerium bereits einen Gesetzentwurf formuliert.
Die Nachteile beim Wechsel in die Wirtschaft ergeben sich für Beamte dadurch, dass sie ihre steuerfinanzierten Pensionsansprüche verlieren. Stattdessen werden sie von ihrem Dienstherrn für die Dauer ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert - wobei diese Rentenansprüche in der Regel deutlich niedriger ausfallen als die Privilegien für Staatsdiener.
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Laut dem Gesetzentwurf, der der "FTD" vorliegt, orientiert sich das neue Altersgeld am Beamtenversorgungsrecht. Demnach erhalten Staatsdiener je nach Dienstzeit bis zu 71,75 Prozent des letzten Grundgehalts. Hinzu kommen Zuschläge für Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
Die wirtschaftlichen Nachteile seien ein "erhebliches Mobilitätshemmnis" für einen Wechsel, heißt es in der Gesetzesbegründung. Zugleich dürfe aber "kein übermäßiger Anreiz geschaffen werden, den Bundesdienst vorzeitig zu verlassen". Daher legt die Regierung Wert darauf, dass Beamte, die vorzeitig ihren Dienst beenden, auch nach der Reform nicht exakt so versorgt werden wie jene, die ihr Leben lang im Staatsdienst bleiben.
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Im Gesetzentwurf, zu dem nun alle Bundesministerien Stellung nehmen können, sind für das Altersgeld mehrere Einschränkungen gegenüber der regulären Beamtenversorgung formuliert. Dazu zählt, dass das Gesetz nur für jene Beamte gelten soll, die nach seinem Inkrafttreten eingestellt werden, sowie ein "pauschaler Abschlag" von 20 Prozent auf den Pensionsanspruch. Auch haben Hinterbliebene kein Anrecht auf Versorgung. Eine Verrechnung mit späteren Rentenansprüchen aus der Privatwirtschaft soll es aber nicht geben.
Das Innenministerium erwartet höhere Pensionslasten für den Bund, wenn die ersten Beamten das neue Altersgeld ausbezahlt bekommen können. Eine Größenordnung nennt es aber nicht. Das Gesetz sieht vor, dass bis Ende 2030 überprüft wird, welche Auswirkungen die Reform für die Personallage des Bundes und den Bundeshaushalt hat.
Quelle: Financial Times Deutschland
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