12.01.2013, 12:42 Uhr | AFP
Viele Rentner müssen jeden Cent dreimal umdrehen - die Kaufkraft sinkt stetig (Quelle: imago/schöning)
Viele Rentner erhalten derzeit unerwartet Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, ihre Steuererklärung für das Jahr 2010 und teilweise sogar rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2009 abzugeben.
Seit den Jahr 2005 muss auch die Rente versteuert werden. Nach langjähriger Funkstille von Seiten des Finanzamts ist das Schreiben für viele ein Schock. Das Amt räumt zudem meist eine nur vierwöchige Frist ein. Wer meint, diese nicht einhalten zu können, sollte sofort eine Fristverlängerung beantragen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen Lohnsteuerhilfevereine oder ein Steuerberater. Experten raten davon ab, den Brief zu ignorieren. Dann werde die Steuerschuld geschätzt, was zu hohen Steuernachzahlungen und manchmal sogar zu Bußgeldern oder Geldstrafen führen könne.
Nicht unbedingt. Das steuerfreie Existenzminimum für Alleinstehende liegt bei 8004 Euro und für Ehepaare bei 16.008 Euro. Von den Renteneinnahmen wird zudem ein Freibetrag abgezogen. Da Versicherungsbeiträge und andere Kosten geltend gemacht werden können, können Rentner davon ausgehen, dass sie keine Steuern zahlen müssen, wenn 50 Prozent ihrer Bruttorente unter dem Existenzminimum liegen. Obwohl auch dann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, kann beim Finanzamt beantragt werden, dass die Steuerakte gleich wieder gelöscht wird.

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Nein. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil an der Bruttorente ist, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Für Arbeitnehmer, die 2012 in Rente gegangen sind, sind 64 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig. Ab 2040 muss jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Dieser Maßgabe entsprechend bleiben für Alleinstehende, die vor 2006 in den Ruhestand gegangen sind und nur die gesetzliche Rente bekommen, rund 19.100 Euro steuerfrei. Für den Rentnerjahrgang 2011 liegt die steuerfreie Bruttorente bei 15.700 Euro.
Je höher die Rente, desto höher der Steuersatz. Alleinstehende Rentner mit einem jährlichen Einkommen zwischen 8005 und 13.469 Euro müssen ein bis 7,7 Prozent Einkommensteuer zahlen. Bei Jahreseinkommen zwischen 13.470 und 52.881 Euro bewegt sich der Steuersatz zwischen 7,7 und 26,5 Prozent. Der Spitzensteuersatz für Rentner mit einem Jahreseinkommen ab 250.731 Euro beträgt 41 Prozent.
Werbungskosten wie Steuerberaterkosten oder Mitgliedsbeiträge werden pauschal mit 102 Euro pro Jahr berücksichtigt. Abzugsfähig sind zudem Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung, Kirchensteuer und Spenden. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits-, Pflegeheim- oder Beerdigungskosten und Arzt- und Medikamentenrechnungen sind ebenfalls absetzbar.
Diese Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Sie zu verheimlichen bringt nichts, da für Banken, Notare, Versicherungen und die gesetzliche Rentenversicherung eine Mitteilungspflicht gegenüber den Finanzbehörden besteht. Oft ist es sinnvoll, Zinserträge bei der Steuererklärung anzugeben, um sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.
Hintergrund ist die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz. Während bis dahin Rentenbeiträge voll versteuert werden mussten und die Rentenzahlungen später dafür steuerfrei waren, wird seither schrittweise auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Die Renten und auch Beamtenpensionen sollen dann komplett besteuert werden. Dafür können in der Erwerbsphase die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.
Quelle: AFP
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