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Ombudsmann Hirsch: Viele Kunden beschweren sich über Lebensversicherungen


Ombudsmann
Viele Kunden beschweren sich über Lebensversicherungen

Von dpa-afx, t-online
21.05.2014Lesedauer: 2 Min.
Lebensversicherungen verursachen immer noch hohen Schlichtungsbedarf beim OmbudsmannVergrößern des BildesLebensversicherungen verursachen immer noch hohen Schlichtungsbedarf beim Ombudsmann (Quelle: imago/Blickwinkel)
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Beschwerden über Lebensversicherungen haben den Ombudsmann der Versicherer, Günter Hirsch, auch im vergangenen Jahr beschäftigt. Zahlreiche Kunden kämpfen nach ihrem vorzeitigen Ausstieg aus Kapital-Lebensversicherungen um Nachzahlungen. Die Welle rollte vor allem, weil nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2012 gut ein Jahr lang unklar war, wieviel die Kunden zurückerhalten, wie Ombudsmann Günter Hirsch in Berlin erklärte. "Der BGH riss eine vorübergehende Lücke in tausende Verträge."

Insgesamt stieg die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann für Versicherungen 2013 und im ersten Vierteljahr 2014 deutlich an. Über alle Versicherungssparten hinweg gab es 2013 einen Beschwerde-Zuwachs um 8,6 Prozent auf gut 18.740 Fälle. Mehr Beschwerden zählte Hirsch auch bei Kraftfahrzeug-Kasko-, Hausrat-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen. Rückgänge gab es bei Gebäude- und Kfz-Haftpflicht-Policen.

Beschwerdezahl relativ stabil

Das lasse aber nicht den Rückschluss zu, dass Versicherer Schäden mehr oder weniger bereitwillig regulierten, sagte Hirsch. Meist handele es sich um normale Ausschläge nach oben oder unten. Die Gesamtzahl pendelt seit Jahren um 18.000. Nicht bestätigt habe sich die Erwartung, dass das Elbe-Hochwasser die Beschwerdezahl steigen lassen würde.

Bei Lebensversicherungen gab es mehr als 4300 Streitfälle und damit gut 13 Prozent mehr als 2012 - sie machten damit fast ein Viertel aller Beschwerden aus. Die damalige Rechtslücke ist inzwischen geschlossen: Wer seine Lebensversicherung bis Ende 2007 abgeschlossen und später gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, muss mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückbekommen.

Hier gehe es weniger um einen Streit als um Aufklärung durch den Ombudsmann, hob der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hervor. Der Branchenverband betonte auch, dass es abermals weniger Beschwerden gegen Vermittler gab.

Ombudsmann bietet kostenfreie Schlichtung

Der Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung, kann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro aber auch verbindlich entscheiden. Das Verfahren ist für den Beschwerdeführer kostenlos. Daneben urteilen über Streitfälle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Amtsgerichte. Die drei Wege zusammengefasst geht die Fallzahl laut Ombudsmann seit Jahren zurück.

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