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Schwäbisch Hall verteidigt Kündigungen von Altverträgen


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Schwäbisch Hall verteidigt Kündigung von Altverträgen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 28.08.2016Lesedauer: 1 Min.
Schwäbisch-Hall-Chef Reinhard Klein: "Nach 15 bis 20 Jahren kann ein Vertrag auch enden."Vergrößern des BildesSchwäbisch-Hall-Chef Reinhard Klein: "Nach 15 bis 20 Jahren kann ein Vertrag auch enden." (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Angesichts weiterhin niedriger Zinsen hält die Bausparkasse Schwäbisch Hall an der Kündigung zahlreicher Altverträge fest. "Das machen wir schon aus Gründen der Gleichbehandlung der Bausparer", sagte Vorstandschef Reinhard Klein der "Welt am Sonntag".

Allerdings seien die Verträge, die gekündigt würden, im Schnitt 22 Jahre alt. "Es macht sicherlich keine Freude, Verträge zu kündigen. Aber man kann auch sagen: Nach 15 bis 20 Jahren kann ein Vertrag auch enden", betonte Klein.

Hohe Guthabenzinsen lasten auf der Branche

Wer die Zuteilung so lange ablehne, sei vermutlich nicht mehr interessiert, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. "Aber gerade das ist der Zweck des Bausparens." Trotz allem rechnet Klein damit, dass bei Schwäbisch Hall auch in diesem Jahr neue Verträge mit einer Bausparsumme von rund 30 Milliarden Euro abgeschlossen werden.

Die hohen Guthabenzinsen der Verträge aus den 1990er-Jahren sind für die Branche in den heutigen Niedrigzins-Zeiten eine Belastung. Die große Kündigungswelle begann 2015, als 200.000 Altverträge aufgelöst wurden.

In diesem Jahr dürfte es Branchenschätzungen zufolge etwa 60.000 Kündigungen von Altverträgen geben. Dass die Zahl damit deutlich niedriger sein dürfte als im Vorjahr, liegt aber nicht an einem nachsichtigeren Vorgehen der Institute. Vielmehr geht es 2016 um Verträge, die seit zehn Jahren in ein Darlehen hätten umgewandelt werden können, also zuteilungsreif wurden. 2015 ging es hingegen um Verträge, deren Zuteilungsreife zehn Jahre oder noch länger zurückliegt.

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