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Heizöl-Tanks: Prüfpflicht soll Mitte 2013 kommen

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Heizöl

Prüfpflicht für Heizöltanks soll zur Jahresmitte 2013 kommen

18.01.2013, 10:25 Uhr | dpa-tmn

Heizöltanks im Keller sollen regelmäßig überprüft werden. (Quelle: imago\Sommer)

Heizöltanks im Keller sollen regelmäßig überprüft werden. (Quelle: Sommer/imago)

Die Bundesregierung will eine bundesweit einheitliche Prüfpflicht für Heizöl-Tanks ab 1000 Litern einführen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin warnt Hausbesitzer allerdings davor, sich voreilig zu einer frühen Überprüfung überreden zu lassen.

Mehr als zehn Millionen Haushalte in Deutschland werden nach Angaben des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) mit Heizöl beheizt. In den meisten Häusern wird die Ölheizung aus einem Tank im Keller gespeist. Aktuell gibt es abhängig vom jeweiligen Bundesland verschiedene Regelungen, wie oft die Sicherheit des Tanks überprüft werden muss. Das soll sich 2013 ändern.

Nicht vorschnell auf Angebote einlassen

Der VPB rechnet allerdings damit, dass es noch bis Mitte 2013 dauert, bis die Verordnung in Kraft tritt. Dennoch drängen manche Firmen schon jetzt zu einem Sicherheitscheck. Hausbesitzer können damit aber noch getrost warten. Der Verband rät, sich nicht auf Angebote einzulassen, die mit dem Hinweis auf die nahende Neuregelung eine baldige Tankprüfung vorschlagen. Die Werber sind meist nur auf ein schnelles Geschäft aus.

Bundesweit einheitliche Verordnung für Heizöltanks

In einzelnen Bundesländern – unter anderem auch Hessen – gibt es bereits eine "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VAwS), die Tankprüfungen vorschreibt. Die Regeln sollen nun bundesweit nach hessischem Vorbild vereinheitlicht werden. "Aber die Verordnung muss noch durch alle Gremien und dann in Brüssel abgesegnet werden", erklärt VPB-Sprecherin Eva Reinhold-Postina.

Wer darf den Heizöltank prüfen?

Wer seinen Tank prüfen lassen muss, wird schriftlich von den Behörden verständigt. Meist ist es die Untere Wasserbehörde, die Betroffene zum Sicherheitscheck auffordert, die Details erläutert und sich die Ergebnisse vorlegen lässt. "Die Behörden sagen auch, welcher Sachverständige das machen darf", erläutert Reinhold-Postina. Die Fachleute müssen sich nach einer Qualifizierung "Sachverständige für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" nennen dürfen. Die Kosten liegen je nach Aufwand der Prüfung bei rund 100 Euro – einheitliche Prüfgebühren gibt es allerdings nicht.

Bei Hausierern in diesem Bereich bleiben Hausbesitzer besser skeptisch. "Wenn einer an der Haustür klingelt, ist er meist gar nicht zugelassen, und das Angebot ist daher unseriös", warnt die Bauexpertin.

Bisher nur Prüfpflicht für große Tanks

Derzeit ist für Tanks mit weniger als 10.000 Litern Gesamtfüllmenge in der Regel kein regelmäßiger Sicherheitscheck nötig. Neuanlagen werden bei Inbetriebnahme geprüft. Ausnahmen gebe es – abhängig vom Bundesland – für unterirdische Tanks sowie in Wasserschutzgebieten. Diese Tanks müssen meist alle fünf Jahre kontrolliert werden. "Auch diese Betroffenen werden schon jetzt von den Behörden regelmäßig angeschrieben", erläutert Reinhold-Postina.

Ob der Tank im Keller in Ordnung ist, sollte jeder Hausbesitzer unabhängig von einer gesetzlich verordneten Prüfpflicht regelmäßig selbst kontrollieren. Hinweise auf ein Leck sind Setzrisse in der Abmauerung oder wenn die wasser- beziehungsweise öldichte Anstrichschicht Blasen wirft, erklärt Thomas Brandes, Sachverständiger für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, gegenüber dem VPB.

18.01.2013, 10:25 Uhr | dpa-tmn

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