04.03.2013, 09:31 Uhr | dpa-tmn
Heizöl aus einem undichten Tank kann den Boden oder das Grundwasser verseuchen. Deshalb gibt es für das Aufstellen und den Betrieb von Heizöltanks gesetzliche Anforderungen. Noch regeln die einzelnen Bundesländer, wann, wie oft und welche Tanks Experten überprüfen müssen. Diese 16 Bestimmungen sollen in die bundesweit einheitliche "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" übergehen, sagt Thomas Uber vom Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) in Hamburg.
"Nach den bisherigen Regelungen werden neue Erdtanks sowie neue oberirdische Tanks für mehr als 1000 Liter bei der Inbetriebnahme geprüft." Alle fünf Jahre müssen Kontrollen folgen, wenn es sich um einen Erdtank, einen oberirdischen Tank für mehr als 1000 Liter in einem Wasserschutzgebiet oder einen großen Tank für mehr als 10.000 Litern handelt. Alle zweieinhalb Jahre müsse ein Tank überprüft werden, wenn er unterirdisch untergebracht ist und zudem in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Der Gesetzgeber möchte eine regelmäßige Kontrolle für oberirdische Heizöltanks ab 1000 Liter einführen, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Das würde auch für Tanks gelten, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen.
Nach Schätzung des Grundeigentümerverbandes sind von dieser möglichen Regelung etwa vier Millionen Öltankbesitzer zusätzlich betroffen, darunter viele Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Eigentümer müssten dann wohl alle zehn Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen in Auftrag geben, sagt Happ. Die Kosten liegen um die 100 Euro, richten sich aber grundsätzlich nach dem Aufwand.
Ob und wann genau die regelmäßige Prüfung von oberirdischen Heizöltanks ab 1000 Liter kommt, ist im Moment noch offen. Das federführende Bundesumweltministerium hat ihn im Januar 2012 zur Abstimmung in die anderen Bundesministerien gegeben, eine Einigung steht aus. Wenn eine von allen Ressorts bestätigte Fassung vorliegt, geht die Verordnung in das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren, da sie teilweise EU-Recht in nationales Recht umsetzt. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate. Erst danach kann das Bundeskabinett die neuen Regelungen verabschieden. Außerdem muss der Bundesrat zustimmen.
Diplom-Ingenieurin Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin betont daher: Momentan müsse kein Hausbesitzer tätig werden, der nicht schon bisher seinen Tank regelmäßig checken lassen musste. Und Verbraucher sollten sich nicht irritieren lassen - "vor allem nicht von Firmen, die an der Haustür klingeln und mit dem Hinweis auf die angeblich neue Pflicht schnelle Geschäfte machen wollen." Denn nur besonders qualifizierte Sachverständige dürfen den Heizöltank prüfen - "und solche klingeln sicher nicht an der Haustür".
Sollte die Verordnung in Kraft treten, werden einige Bundesländer die Betroffenen anschreiben und zur Kontrolle auffordern, erläutert Reinhold-Postina. Manche Länder wollen darauf nach derzeitigem Stand aber verzichten. "In diesen Fällen müssen die Besitzer also selbst aktiv werden und ihren Melde- und Prüfpflichten nachkommen." Der VPB rät möglichen Betroffenen, sich auf dem Laufenden zu halten. Auskunft können die unteren Wasserbehörden geben.
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