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TelDaFax: Kunden sollen doppelt zahlen


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TelDaFax: Kunden sollen doppelt zahlen

t-online, t-online.de - sia

Aktualisiert am 20.01.2012Lesedauer: 3 Min.
Viele ehemalige TelDaFax-Kunden werden doppelt zur Kasse gebetenVergrößern des BildesViele ehemalige TelDaFax-Kunden werden doppelt zur Kasse gebeten (Quelle: dapd)
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Vielen ehemaligen TelDaFax-Kunden flattert derzeit ärgerliche Post vom Insolvenzverwalter des Billigstromanbieters ins Haus: eine Zahlungsaufforderung - obwohl sie ihre Strom- oder Gasrechnungen schon per Vorkasse beglichen oder von dem Pleiteunternehmen noch Geld zu bekommen haben. Wer sich nicht doppelt zur Kasse bitten lassen will, dem wird sogar ein Inkasso-Verfahren angedroht. Lesen Sie, was dahinter steckt und wie Betroffene am besten reagieren.

TelDaFax war im Juni in die Pleite gerutscht. Nun versuche Insolvenzverwalter Biner Bähr, 80 Millionen Euro einzutreiben und habe die Inkassofirma Creditreform beauftragt, 250.000 Kunden zu recherchieren, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das betreffe vor allem Kunden, die ab Januar 2011 kein Geld mehr an TelDaFax überwiesen haben.

Post vom Insolvenzverwalter

Experten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weisen darauf hin, dass viele TelDaFax-Kunden zweimal Post von Bähr bekommen hätten: Zum einen sei das eine "verbrauchsbezogene Schlussrechnung" für die Strom- beziehungsweise Gaslieferung, die ein Guthaben für TelDaFax aufweist. Der offene Betrag sei binnen kurzer Frist zu zahlen, sonst würden "bei einem Zahlungsverzug weitere Kosten (z. B. Inkassokosten) entstehen", hieß es demnach in dem Brief.

Zum anderen seien die Kunden in einem zweiten Schreiben aufgefordert worden, eigene Forderungen gegen TelDaFax bis spätestens zum 31. Januar 2012 im Insolvenzverfahren TelDaFax Energy beim Insolvenzverwalter anzumelden, so die Verbraucherschützer.

Einzelgesellschaften sorgen für Durcheinander

Dass Forderungen und Verbindlichkeiten nicht einfach verrechnet werden können, liegt der "Süddeutschen Zeitung" zufolge daran, dass TelDaFax aus 14 Einzelgesellschaften bestand. Für die Kundenwerbung sei TelDaFax Marketing zuständig gewesen, für die Energielieferungen TelDaFax Energy. Die Abbuchungen habe TelDaFax Services übernommen.

Die einzelnen Gesellschaften hätten sich gegenseitig Forderungen verkauft, so habe TelDaFax Marketing eine Pauschale von 100 Euro je Neukunde von Energy eingestrichen. TelDaFax Services wiederum habe die Verbindlichkeiten der Kunden gekauft. Diesen seien die untereinander getätigten Geschäfte jedoch nicht mitgeteilt worden. Das habe dazu geführt, dass Verbraucher Geld an eine Firma bezahlt hätten, ohne mit dieser einen Vertrag zu haben. Daraus entstand offensichtlich ein Durcheinander, das jetzt zu den unverständlichen Forderungen geführt hat.

Verbraucherzentrale: Nicht ohne Weiteres zahlen!

Aber müssen die doppelt zur Kasse gebetenen Kunden wirklich zahlen? Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zufolge ist es "rechtlich angreifbar", wenn der Insolvenzverwalter Verbraucher auffordert, noch ausstehende Zahlungen an TelDaFax Services zu leisten, zugleich aber eigene Forderungen im Verfahren gegen TelDaFax Energy anzumelden, da die Energielieferverträge mit TelDaFax Energy beziehungsweise mit TelDaFax Marketing abgeschlossen wurden.

Der Rat der Verbraucherschützer lautet: Wer unter dem Strich noch Geld von TelDaFax zu bekommen hat, sollte nicht ohne Weiteres zahlen und sich durch die Drohung mit einem Inkassobüro nicht einschüchtern lassen. Zunächst sollten Betroffene prüfen, ob Sie ihren Strom- oder Gasliefervertrag mit TelDaFax Services abgeschlossen haben.

Kunden sollten ihren Vertrag genau prüfen

Entscheidend sei, was im Vertrag steht. Ob Verbraucher die Rechnungen von TelDaFax Services erhalten haben, spielt nach Angaben der Verbraucherzentrale für die Festlegung des Vertragspartners keine Rolle. Im Zweifelsfall könnten Kunden davon ausgehen, dass sie mit TelDaFax Services keinen Liefervertag abgeschlossen hätten und die Gesellschaft damit keine eigene Forderung habe.

Die Experten bezweifeln weiterhin, dass TelDaFax Energy oder TelDaFax Marketing Forderungen rechtlich wirksam an die TelDaFax Services GmbH abgetreten haben. Ein Zahlungsanspruch der TelDaFax Services bestünde daher zurzeit nicht.

Sollte der Insolvenzverwalter aber eine wirksame Abtretung nachweisen, könne es ein, dass die Verbraucher doch zahlen müssten, warnt die Verbraucherzentrale. Die Kunden könnten in dem Fall aber einwenden, dass mögliche Forderungen Ihres Vertragspartners nicht wirksam an TelDaFax Services abgetreten wurden.

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