31.07.2013, 13:50 Uhr | dpa-AFX, rtr, dpa, AFP
Das BGH hat ein Urteil über die umstrittene Gas-Preiserhöhung des Essener Energiekonzerns RWE gefällt (Quelle: dpa)
Ein neues Urteil könnte hunderttausenden Gaskunden einen Geldsegen bescheren. Demnach haben Verbraucher mit einem sogenannten Sondervertrag Anspruch auf Rückzahlungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in dem Urteil am Mittwoch Klauseln zur Preisanpassung des Energieversorgers RWE für unzulässig. Der Konzern habe die Kunden nicht klar und verständlich über Preisänderungen informiert, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Der BGH setzt damit eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März um. Dieser hatte erklärt, es reiche nicht aus, den Verbraucher mit angemessener Frist über Preiserhöhungen zu informieren und diesem ein Kündigungsrecht einzuräumen. Dem Kunden müsse bei Vertragsabschluss klar sein, nach welchen Kriterien sich die Preise ändern könnten.
Ein RWE-Sprecher erklärte, die eingeklagte Summe von insgesamt gut 16.000 Euro werde den Kunden erstattet.
Die Entscheidung habe weitreichende Folgen, erklärte die Verbraucherzentrale NRW. "Wer Verträge mit gleichlautenden Klagen abgeschlossen hat, kann nun ebenfalls Geld zurückverlangen", ergänzten die Verbraucherschützer. Die betroffenen Kunden müssten aber binnen drei Jahren Widerspruch gegen die Jahresrechnungen einlegen und Erstattung verlangen.
Mehr als 70 Prozent der über zehn Millionen Gaskunden haben laut Verbraucherzentrale solche Sonderverträge. Hunderttausende Kunden könnten betroffen sein. "Auch zahlreiche andere Versorger, die entsprechende Klauseln nutzen, stehen jetzt in der Pflicht", erklärte der Chef der Verbraucherzentrale Klaus Müller in Düsseldorf.
Der RWE-Sprecher sagte hingegen, ob weitere Gaskunden als die 25 Anspruch auf Rückzahlungen haben, sei unklar. "Das ist offen - die Klauseln werden seit vielen Jahren nicht mehr verwendet", ergänzte er. Insgesamt versorgt RWE rund 400.000 Kunden mit Gas. Rund 60 Prozent davon seien Sondervertragskunden. Es gebe aber niemanden mehr mit den beanstandeten Vertragsklauseln. Die Verträge seien umgestellt worden.
Entsprechende Klauseln werden jedoch nach Angaben der Verbraucherzentrale auch heute noch von verschiedenen Energieversorgern genutzt.
Die Energieversorger sollten sich jetzt nicht stur stellen, sondern mit den Verbraucherzentralen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufnehmen. "Jetzt dürfen nicht Hunderttausende Gaskunden gezwungen werden, vor Gericht zu gehen."
Der Energiekonzern EnBW ist von dem umstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Gaspreiserhöhungen eigenen Angaben zufolge nicht betroffen. "Bei der EnBW Vertrieb GmbH werden und wurden die beanstandeten Preisklauseln nicht eingesetzt", teilte das Unternehmen mit. Das Urteil habe deshalb auf die Gaskunden der EnBW keine Auswirkungen.
Mit diesem Musterbrief der Verbraucherzentrale können Kunden Rückforderungen geltend machen.
31.07.2013, 13:50 Uhr | dpa-AFX, rtr, dpa, AFP
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