Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Energie > Versorgerwechsel >

BGH erklärt Klauseln zu Gaspreis-Erhöhungen für unzulässig

...

BGH erklärt Klauseln zu Gaspreis-Erhöhungen für unzulässig

31.07.2013, 13:50 Uhr | dpa-AFX, rtr, dpa, AFP

Das BGH hat ein Urteil über die umstrittene Gas-Preiserhöhung des Essener Energiekonzerns RWE gefällt (Quelle: dpa)

Das BGH hat ein Urteil über die umstrittene Gas-Preiserhöhung des Essener Energiekonzerns RWE gefällt (Quelle: dpa)

Ein neues Urteil könnte hunderttausenden Gaskunden einen Geldsegen bescheren. Demnach haben Verbraucher mit einem sogenannten Sondervertrag Anspruch auf Rückzahlungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in dem Urteil am Mittwoch Klauseln zur Preisanpassung des Energieversorgers RWE für unzulässig. Der Konzern habe die Kunden nicht klar und verständlich über Preisänderungen informiert, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

BGH folgt Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der BGH setzt damit eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März um. Dieser hatte erklärt, es reiche nicht aus, den Verbraucher mit angemessener Frist über Preiserhöhungen zu informieren und diesem ein Kündigungsrecht einzuräumen. Dem Kunden müsse bei Vertragsabschluss klar sein, nach welchen Kriterien sich die Preise ändern könnten.

Ein RWE-Sprecher erklärte, die eingeklagte Summe von insgesamt gut 16.000 Euro werde den Kunden erstattet.

Eine Lawine könnte anrollen

Die Entscheidung habe weitreichende Folgen, erklärte die Verbraucherzentrale NRW. "Wer Verträge mit gleichlautenden Klagen abgeschlossen hat, kann nun ebenfalls Geld zurückverlangen", ergänzten die Verbraucherschützer. Die betroffenen Kunden müssten aber binnen drei Jahren Widerspruch gegen die Jahresrechnungen einlegen und Erstattung verlangen.

Mehr als 70 Prozent der über zehn Millionen Gaskunden haben laut Verbraucherzentrale solche Sonderverträge. Hunderttausende Kunden könnten betroffen sein. "Auch zahlreiche andere Versorger, die entsprechende Klauseln nutzen, stehen jetzt in der Pflicht", erklärte der Chef der Verbraucherzentrale Klaus Müller in Düsseldorf.

Verträge wurden umgestellt

Der RWE-Sprecher sagte hingegen, ob weitere Gaskunden als die 25 Anspruch auf Rückzahlungen haben, sei unklar. "Das ist offen - die Klauseln werden seit vielen Jahren nicht mehr verwendet", ergänzte er. Insgesamt versorgt RWE rund 400.000 Kunden mit Gas. Rund 60 Prozent davon seien Sondervertragskunden. Es gebe aber niemanden mehr mit den beanstandeten Vertragsklauseln. Die Verträge seien umgestellt worden.

Entsprechende Klauseln werden jedoch nach Angaben der Verbraucherzentrale auch heute noch von verschiedenen Energieversorgern genutzt.

Verbraucherschützer warnen

Die Energieversorger sollten sich jetzt nicht stur stellen, sondern mit den Verbraucherzentralen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufnehmen. "Jetzt dürfen nicht Hunderttausende Gaskunden gezwungen werden, vor Gericht zu gehen."

Der Energiekonzern EnBW ist von dem umstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Gaspreiserhöhungen eigenen Angaben zufolge nicht betroffen. "Bei der EnBW Vertrieb GmbH werden und wurden die beanstandeten Preisklauseln nicht eingesetzt", teilte das Unternehmen mit. Das Urteil habe deshalb auf die Gaskunden der EnBW keine Auswirkungen.

Mit diesem Musterbrief der Verbraucherzentrale können Kunden Rückforderungen geltend machen.

31.07.2013, 13:50 Uhr | dpa-AFX, rtr, dpa, AFP

Liebe Leser, bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel kommentieren zu können. Mehr Informationen.
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eigenwillige Festung 
Mann baut Felsenvilla auf Wolkenkratzer

Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Partner
Finden Sie Ihren Traumjob
 
Strom-Rechner
Tarifvergleich Strom
Strom-Rechner (kWh/Jahr)

Zins-Check
Tagesgeld-Vergleich

Anzeige
Shopping 
AKOYA-Notebook "E6232" jetzt 50,- € reduziert

Ci3-CPU, Windows 8, 1000 GB Speicher u.v.m. zum attraktiven Preis von 349,- €. bei MEDION


Shopping
Shopping 
Gratis-Versand in 24 Stunden bereits ab 25,- €

Hochwertige Apothekenkosmetik z.B. von Vichy, Eucerin, Avène usw. zu günstigen Preisen. mehr

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Außen Nostalgie – innen top moderne Technik entdecken

Radio mit integrierter Wetterstation & nostalgischem Design für nur 29,99 €. bei Hugendubel.de

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas

Anzeige