Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Steuerrecht: Arbeitslose dürfen genauer kontrolliert werden

...

Urteil

Arbeitslose dürfen genauer kontrolliert werden

31.10.2007, 14:06 Uhr | AFP / onWirtschaft, 31.10.2007, t-online.de

Formular zu Steuererklärung (Foto: dpa) Arbeitslose müssen künftig häufiger mit einer Kontrolle ihrer Nebeneinkünfte rechnen. Nach einem in München bekannt gegebenen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) können die Finanzämter die Arbeitsagentur einfacher über solche Einkünfte informieren. Die zugrundeliegende Gesetzesvorschrift steht auch im Einklang mit dem Grundgesetz, wie die obersten Finanzrichter befanden (AZ: VII B 110/07).



Öffentliches Interesse wiegt schwerer
Generell sind die Angaben in der Steuererklärung und auch die Ergebnisse einer Betriebsprüfung durch das Steuergeheimnis geschützt. Die Abgabenordnung sieht aber Ausnahmen vor, etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche, illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, sowie zur Bemessung der Sozialbeiträge. Eine weitere Ausnahme sieht das Gesetz für die Bewilligung oder Rückforderung öffentlicher Leistungen vor. Nach der BFH-Entscheidung ist dies auch mit dem Grundgesetz vereinbar: Das öffentliche Interesse, Leistungsmissbrauch zu verhindern, wiege schwerer als das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer Daten ("informationelle Selbstbestimmung").

Steuerzahler wehrte sich gegen Weitergabe der Informationen
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitsloser in mehreren Monaten der Jahre 2002, 2003 und 2004 Arbeitslosengeld erhalten, in den selben Jahren aber auch erhebliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wollte das Finanzamt die Arbeitsagentur über diese Einkünfte informieren. Dagegen wehrte sich der Steuerzahler mit dem Hinweis, er habe nicht durchgehend Arbeitslosengeld bekommen. Die Einkünfte habe er in Monaten ohne Arbeitslosengeld erzielt.

Nur bei Verdacht auf Sozialbetrug
Der BFH erklärte nun, es sei aber nicht Aufgabe der Finanzbehörden, dies zu prüfen. Der Schutz vor Leistungsmissbrauch laufe daher ins Leere, wenn die Finanzämter solche Daten erst dann weiterleiten würden, wenn sie fest von einem Sozialbetrug ausgehen. Zulässig sei die Weitergabe der Steuerdaten daher immer schon dann, wenn dies den Sozialbehörden helfe, die Sache zu klären.

31.10.2007, 14:06 Uhr | AFP / onWirtschaft, 31.10.2007, t-online.de

Liebe Leser, bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel kommentieren zu können. Mehr Informationen.

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eigenwillige Festung 
Mann baut Felsenvilla auf Wolkenkratzer

Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Partner
Finden Sie Ihren Traumjob
 
Strom-Rechner
Tarifvergleich Strom
Strom-Rechner (kWh/Jahr)

Zins-Check
Tagesgeld-Vergleich

Anzeige
Shopping 
AKOYA-Notebook "E6232" jetzt 50,- € reduziert

Ci3-CPU, Windows 8, 1000 GB Speicher u.v.m. zum attraktiven Preis von 349,- €. bei MEDION


Shopping
Shopping 
Gratis-Versand in 24 Stunden bereits ab 25,- €

Hochwertige Apothekenkosmetik z.B. von Vichy, Eucerin, Avène usw. zu günstigen Preisen. mehr

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Außen Nostalgie – innen top moderne Technik entdecken

Radio mit integrierter Wetterstation & nostalgischem Design für nur 29,99 €. bei Hugendubel.de

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas

Anzeige