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Steuererklärung: Was bei der Steuererklärung 2009 zu beachten ist

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Was bei der Steuererklärung 2009 zu beachten ist

17.03.2010, 14:25 Uhr | AFP, mmr, AFP, t-online.de

Was bei der Steuererklärung für 2009 zu beachten ist (Foto: dpa)

In den kommenden Wochen brüten wieder viele Steuerzahler über ihrer Steuererklärung. Wer diese nicht von einem Steuerberater machen lässt, muss für 2009 einige Neuregelungen beachten. Die betreffen etwa die Abgeltungsteuer, das Kindergeld oder die Ausgaben für ein Studium. Doch auch andere Neuerungen können dafür sorgen, dass dem Steuerzahler am Ende mehr Geld übrig bleibt. Die Wirtschaftsredakteure von t-online.de geben Tipps.

Neue Anlage Vorsorgeaufwand

Außer den Änderungen, die Sie nach Klick auf den ersten Link finden, gibt es weitere Neuerungen: So müssen die Bürger für die anstehende Einkommensteuererklärung 2009 mit der Anlage Vorsorgeaufwand ein neues Formular ausfüllen. Dies beinhaltet einige Angaben, die zuvor im Mantelbogen eingetragen worden sind, beispielsweise Ausgaben für die Altersvorsorge (etwa Beiträge zur Rentenversicherung und Riester-Beiträge) oder auch die Prämien für Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen.

Anlage "AV" wurde abgeschafft

Auch einige Abfragen auf der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) sind auf den neuen Vordruck gewandert. Dafür gibt es die Anlage AV ab 2009 nicht mehr, die insbesondere für Riester-Sparer Bedeutung hatte. Diese Daten gehören nun ebenfalls auf die Anlage Vorsorgeaufwand.

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Diese Fristen müssen Sie beachten

Für alle anderen Steuerzahler ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2009 der 31. Mai 2010. Denn wer es bis zu diesem Termin nicht schafft, bekommt meist problemlos auf schriftlichen oder telefonischen Antrag eine Fristverlängerung bis Ende September. Wer seine Steuererklärung durch den Steuerberater seines Vertrauens anfertigen lässt, bekommt automatisch eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2010.

Kein Anspruch auf Fristverlängerung

Leider hat man keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Wer notorisch Fristen versäumt oder seinen Betrieb 2009 aufgegeben oder verkauft hat, muss damit rechnen, dass das Finanzamt eine Fristverlängerung verweigert.

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 (Quelle: t-online.de)

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Quelle: AFP, mmr, AFP, t-online.de

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