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Werbungskostenpauschale steigt von 920 auf 1000 Euro

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Werbungskostenpauschale steigt von 920 auf 1000 Euro

21.05.2012, 12:07 Uhr | dpa-AFX, dpa-AFX

Neue Regelungen für die Steuererklärung (Foto: imago)

Neue Regelungen für die Steuererklärung (Foto: imago) (Quelle: imago)

Der Fiskus soll Arbeitnehmern künftig eine höhere Werbungskostenpauschale ohne Belege steuermindernd einräumen. Union und FDP haben sich grundsätzlich darauf verständigt, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1000 Euro im Jahr anzuheben. Das bestätigte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, in Berlin. Er plädiere dafür, den höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag möglichst schon zum 1. Januar 2011 zu gewähren. "Dies ist machbar." Formal zustimmen müssen noch die Koalitionsspitzen von Union und FDP am 9. Dezember.

Zentraler Punkt der Steuervereinfachung

Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist zentraler Punkt der von der schwarz-gelben Koalition angestrebten Steuervereinfachung. Mit den von den Koalitionsexperten vereinbarten Maßnahmen für ein einfacheres Recht sollen die Steuerzahler um 590 Millionen Euro im Jahr entlastet werden, wie aus einer 41-Punkte-Liste hervorgeht, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Das sind 90 Millionen Euro mehr als Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgegeben hatte.

Anhebung führt zu Mindereinnahmen von 330 Millionen Euro

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag dient der Vereinfachung. Erst wenn höhere Werbungskosten - etwa beruflich bedingte Aufwendungen für Arbeitsmittel - anfallen, müssen Arbeitnehmer diese in vollem Umfang einzeln mit Belegen nachweisen. Allein die Anhebung auf 1000 Euro ist nach Angaben aus der Koalition mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro verbunden.

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Weniger Angaben zur "Anlage Kind"

Vereinbart wurde auch, dass deutlich weniger Angaben zur "Anlage Kind" in der Steuererklärung nötig werden sollen. Über die genaue Ausgestaltung werde noch diskutiert, hieß es. Hier könnte auf Voraussetzungen bei den Eltern wie Erwerbstätigkeit, Krankheit, Behinderung oder anderes verzichtet werden. Die Unterscheidung ist aufwändig und füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen "Anlage Kind", hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Kosten der Vereinfachung: 60 Millionen Euro.

Einfachere Regeln sind auch für die Pendlerpauschale, beim Kindergeld und -freibetrag sowie bei der Ehegatten-Besteuerung geplant. Damit wurden auch zahlreiche Vorschläge aus den Ländern aufgegriffen.

Neue Kindergeld-Regelungen

Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder könnten in der Schul- oder Berufsbildung grundsätzlich gewährt werden - unabhängig von der Höhe eigener Einkünfte. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Das macht die Gewährung und detaillierte Erfassung kompliziert. Nur etwa ein Prozent der volljährigen Kinder überschreitet diese Einkunftsgrenze. Diese geplante Erleichterung kostet den Staat etwa 200 Millionen Euro.

Bei der Entfernungspauschale könnte auf die "Günstigerprüfung" verzichtet werden. Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten - tageweise und nach Streckenabschnitten getrennt - würde demnach wegfallen.

Einfachere Steuererklärung

Wissing sprach von einem Einstieg. "Das ist nicht der Abschluss der Steuervereinfachung, sondern der Beginn." Der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Leo Dautzenberg (CDU), erklärte: "Die Steuererklärung wird künftig einfacher und schneller gehen." Dafür seien spürbare Erleichterungen gerade für Arbeitnehmer, Rentner und Familien mit Kindern erforderlich.

Quelle: dpa-AFX, dpa-AFX

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