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Steuererklärung: Tipps zu Steuern und Renten

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Steuererklärung: Für Rentner wird es ernst

07.03.2011, 15:05 Uhr | dpa-tmn, t-online.de, dpa-tmn

Steuererklärung: Immer mehr Rentner müssen ran (Foto: imago)

Steuererklärung: Immer mehr Rentner müssen ran (Foto: imago) (Quelle: imago)

Steuererklärung trotz Rente? Hunderttausenden Rentnern droht in diesem Jahr ein wahrer Papierkrieg mit dem Finanzamt. Der Fiskus fordert von ihnen eine Steuererklärung für die Jahre 2005 bis 2010. Und die Rentner müssen liefern. Denn das Alterseinkünfte-Gesetz verlangt von den Finanzämtern, die Ruheständler nach und nach zu besteuern. Dabei ist die Höhe der zu versteuernden Rente abhängig vom Renteneintrittsalter der jeweiligen Person. Im Folgenden präsentieren wir die wichtigsten Fakten zur Besteuerung der Rente.

Besteuerung der Rente steigt unaufhörlich

"Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent des Rentenbetrags versteuern", erklärt Horst Vinken, Präsident der Bundes-Steuerberaterkammer in Berlin. Seit 2005 steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil um zwei Prozent. Für das Renteneintritts-Jahr 2010 beträgt der Besteuerungsanteil 60 Prozent.

Das Gesetz ist zwar seit 2005 in Kraft. "Allerdings hatten die Finanzämter bisher kaum Möglichkeiten, die Einkünfte der Rentner zu überprüfen", sagt Rudolf Gramlich vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHR) in Darmstadt. Nachdem die persönlichen Steueridentifikationsnummern verteilt wurden, werden jetzt alle Rentenzahlungen, auch die von privaten Versicherern, an die Finanzämter gemeldet. "Die überprüfen nun rückwirkend bis zum Jahr 2005 die Steuerpflicht."

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Rentner geben nicht alle Renten an

Die Besteuerung der Rente könnte für manch einen Ruheständler teuer werden. So kennt Gramlich Personen, die zwar mehrere Renten bekommen, aber bisher nur eine angegeben haben. "Viele wissen gar nicht, dass eine private Berufsunfähigkeitsrente zu versteuern ist." Ein weit verbreiteter Irrglaube sei auch, Rentner müssten nur dann eine Steuererklärung abgeben , wenn das Finanzamt sie dazu auffordert, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Es sei die Steuererklärungspflicht eines jeden Betroffenen. Und wenn der dieser Pflicht nicht nachkomme, werde ihm eventuell Steuerhinterziehung unterstellt.

Grundsätzlich sei jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. "Nur wenn die Einkünfte so niedrig sind, dass sie unter dem steuerlichen Freibetrag liegen, ist keine Einkommensteuererklärung abzugeben," erklärt Vinken. Für das Jahr 2010 ist das der Fall, wenn die zu versteuernden Einkünfte eines Alleinstehenden nicht mehr als 8004 Euro und eines Ehepaares nicht mehr als 16.008 Euro betragen.

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Entwarnung für die meisten Rentner

Grund zur Panik besteht nicht. Denn die Durchschnittsrente bleibt meist steuerfrei. Bei höheren Einnahmen sollten sich Rentner allerdings Hilfe holen. Schuld ist die Berechnung des Freibetrages. "Ein alleinstehender Mann, der 2010 in den Ruhestand gegangen ist und eine Rente von 20.000 Euro bekommt, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 60 Prozent, also 12.000 Euro", gibt Gramlich ein Beispiel. Von diesem Betrag dürften 102 Euro Werbungskostenpausch-Betrag abgezogen werden. Verbleiben 11.898 Euro. Wenn der Musterrentner keinerlei weitere Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, Kapitalertrag oder Minijobs hätte, wären diese 11.898 Euro sein zu versteuerndes Einkommen. Da dies über dem Freibetrag von 8004 Euro liegt, muss der Rentner eine Steuererklärung abgeben.

"Das heißt aber nicht, dass der Rentner auch Steuern zahlen muss", sagt Gramlich. Denn den Einnahmen stehen auch Ausgaben gegenüber. Diese teilen sich in zwei große Gruppen auf: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. 

  • Zu den Sonderausgaben zählen etwa die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kosten für die Kfz-Haftpflicht- und die private Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls Beiträge zur Unfall- und Lebensversicherung sowie Spendenaufwendungen. 
  • Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Pauschbeträge für behinderte Menschen, Krankheitskosten, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt werden, Zuzahlungen für Medikamente, Massagen oder den Zahnarzt.

Weitere abzugsfähige Posten seien Ausgaben für Haushaltshilfen, Handwerker, Schornsteinfeger, die jährliche Überprüfung der Heizung sowie Ausgaben für Malerarbeiten und Umzug, ergänzt Klocke. Wer zur Miete wohnt, kann entsprechende Teile der Nebenkosten-Abrechnung geltend machen, etwa die Kosten für den Hausmeister, die Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege. 

Andere könnten sich durch die Steuererklärung sogar Geld vom Fiskus zurückholen. "Auch Rentner mit kleinen Renten haben oft größere Sparguthaben." Von den Zinseinnahmen führen die Banken automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ab. Bei Kapitalerträgen von 2000 Euro, seien dies nach dem Freibetrag von 801 Euro noch knapp 300 Euro, die nicht steuerpflichtige Rentner von Finanzamt zurück bekämen.

Quelle: dpa-tmn, t-online.de, dpa-tmn

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