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Werbemasche: Um Rückruf wird gebeten

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Werbemasche: Um Rückruf wird gebeten

26.08.2011, 14:24 Uhr | dpa-tmn, dpa-tmn, t-online.de

Bei Rückruf Werbung: neue Masche mit Notizzetteln (Quelle: imago)

Bei Rückruf Werbung: neue Masche mit Notizzetteln (Quelle: imago)

Unerwünschte Werbung per Telefon ist in Deutschland verboten. Doch einige Finanzdienstleister haben nun einen Weg gefunden, dieses Verbot zu umgehen: Sie lassen sich einfach zurückrufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Verbraucher sollten dieses Angebot nicht annehmen, denn sonst würden sie in Werbegespräche verwickelt.

Betroffene finden demnach handgeschriebene Zettel im Briefkasten oder hinter dem Scheibenwischer ihres Autos. Darauf steht eine Telefonnummer und die Bitte, diese Nummer in einem bestimmten Zeitraum anzurufen. Wer dieser Aufforderung nachkomme, lande bei einem Finanzdienstleister, der seine Angebotspalette aufzähle und dringend zu einem Beratungstermin rate, so die Verbraucherschützer.

Werbeanrufe in aller Regel verboten

Anrufe bei privaten Nicht-Kunden - auch als "cold calls" bezeichnet - sind für Unternehmen in Deutschland verboten. Insbesondere darf die Rufnummer dabei nicht unterdrückt werden. Falls der Verbraucher zum Beispiel bei einer Anfrage seine Telefonnummer angegeben hat, darf die Firma von einer Einwilligung ausgehen. Unternehmen dürfen außerdem ihre Kunden zwecks Betreuung zuhause anrufen, solange die Geschäftsbeziehung besteht - und der Kunde den Anrufen nicht widersprochen hat. Hat der Kunde einen Vertrag gekündigt, darf er wiederum nicht angerufen werden, um ihm eventuell neue Angebote zu machen. Diese sogenannte Nachfasswerbung ist verboten.

Marktforschungsunternehmen dürfen beliebige Nummern anrufen und so nach Teilnehmern für ihre Umfragen suchen. Gelegentlich entpuppen sich diese Anrufe dann aber doch noch als Werbung. Seriöse Umfrageunternehmen haben darunter zu leiden. Im geschäftlichen Verkehr zwischen Firmen sind die Regeln nicht ganz so streng. Hier sind Werbeanrufe erlaubt, wenn sie den Geschäftsbereich des Unternehmens betreffen.

Für Werbung per E-Mail gelten ebenfalls weniger strenge Vorschriften, da der Empfang einer unerwünschten E-Mail als nicht so störend eingestuft wird wie ein Telefonanruf, bei dem eine persönliche Reaktion erforderlich ist.

Quelle: dpa-tmn, dpa-tmn, t-online.de

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 (Quelle: t-online.de)

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