28.03.2012, 18:05 Uhr | t-online.de - jdc, mmr, t-online.de
Die drei wichtigen Bausteine der Altersvorsorge im Überblick:
Wer 45 Jahre lang mit Arbeit durchschnittlich verdient hat und als abhängig Beschäftigter entsprechend Beiträge (derzeit knapp ein Fünftel des Bruttogehalts) in die staatliche Rentenkasse eingezahlt hat, ist per Definition ein Standardrentner und erhält nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eine Rente. Wer als Selbstständiger nicht versicherungspflichtig ist, kann auch freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Derzeit schüttet der Staat jeden Monat knapp 17 Milliarden Euro an rund 20 Millionen Rentner aus. Neben der Altersrente zahlt der Fiskus auch für verminderte Erwerbsfähigkeit und für Hinterbliebene. Die aktuellen Beitragszahler der Gesetzlichen Rentenversicherung versorgen dabei die heutigen Rentner. Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse (also aus Steuermitteln) getragen. Mit sinkender Geburtenrate und steigender Lebenserwartung müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner und Erwerbsunfähige einstehen – die Zuschüsse des Bundes wachsen. Ob das System auch in 20 oder 30 Jahren noch funktioniert, kann bezweifelt werden.
Trotz der 2002 eingeführten jährlichen Renten-Information haben übrigens fast zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) nur ungefähre oder keine Vorstellungen darüber, wie hoch ihre gesetzliche Rente ausfallen wird. – Wie sieht’s mit Ihnen aus? Wissen Sie, wie viel Rente Sie nach derzeitigem Stand bekommen, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Probieren Sie den interaktiven t-online.de „Rentenschätzer“ aus und lassen Sie sich ihre zukünftige gesetzliche Rente schätzen: http://bit.ly/rentenschaetzer
Die betriebliche Altersvorsorge soll die gesetzliche Rente finanziell unterstützen. Wie der Name es schon andeutet, hilft der Betrieb, die Firma, der Arbeitgeber dem Beschäftigten, ein zusätzliches finanzielles Alterspolster anzulegen – freiwillig. Dazu werden z.B. im Rahmen einer Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent des Bruttogehalts vom Angestellten (max. 2544 Euro pro Jahr) steuer- und sozialabgabenfrei in eine Altersvorsorge eingezahlt. Hinzu kommen weitere Versorgungszusagen (für Neuverträge ab Januar 2005) von 1800 Euro, so dass jährlich maximal 4344 Euro steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung (BAV) umgewandelt werden können. Besitzt das Unternehmen keinen eigenen Pensionsfonds, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen einzahlen, kann eine betriebliche Altersvorsorge z.B. auch über eine Direktversicherung laufen. Die Beiträge sind bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei.
Wer noch keine BAV hat, aber eine abschließen möchte, sollte nicht mehr allzu lange warten. Eine EU-Richtlinie verlangt ab 2012 die Umsetzung des Gleichheitsprinzips. Männer-Tarife dürften dann teurer werden, Frauen winken indes niedrigere Beiträge. Unmittelbar wird die Umstellung Direktversicherungen und Pensionskassen betreffen.
Die dritte, immer wichtiger werdende Säule zur finanziellen Unterstützung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ist die private Absicherung. Diese individuelle Vermögensbildung soll bzw. muss die beiden anderen Säulen ergänzen. Obwohl gerade die jüngeren Arbeitnehmer noch am ehesten wissen, dass die gesetzliche Rente nicht zur Alterssicherung ausreicht, betreiben gerade sie keine ausreichende private Altersvorsorge. Fast ein Drittel der Befragten (31 Prozent) in der erwähnten Fidelity-Studie verfügt über keinerlei private Altersvorsorge – vor allem die Jüngeren.
Riesterrente
Seit 2002 fördert der Staat die private Vorsorge durch steuerbegünstigte Zulagen. Unangefochtener Spitzenreiter bei der privaten Altersvorsorge ist mittlerweile das Riester-Sparen. Etwa 14,6 Millionen der staatlich geförderten Sparverträge haben die Deutschen abgeschlossen. Das Ansparen der Riesterrente kann am besten per Banksparplan erfolgen, per Versicherung oder per Fondsvertrag ist es wegen höherer Kosten meist ungünstiger. Der Staat gibt 154 Euro pro Jahr hinzu, pro Kind nochmals 185 Euro. Und wenn ein Kind erst 2008 oder später geboren wurde, gibt’s sogar 300 Euro jährlich. Seit Ende 2008 können zudem per Wohn-Riester die staatlichen Zulagen in eine selbst genutzte Immobilie fließen.
Rüruprente
Für Selbstständige oder nicht rentenversicherungspflichtige Bürger wurde 2005 die Rüruprente (auch Basisrente genannt) eingeführt. Sie geht auf ihren Erfinder Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Aber auch Angestellte können von der Rüruprente profitieren. Durch den Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr kann auch ein (lediger) Angestellter fürs Rentenalter vorsorgen. Sie fristet allerdings im Gegensatz zur Riesterrente in Deutschland noch ein Schattendasein.
Private Geldanlage zum Zwecke des Kapitalaufbaus fürs Alter ist auf sehr vielfältige Weise möglich. Theoretisch ist vom Sparbuch mit langer Kündigungsfrist oder Termingeld über börsennotierte Anlagen und kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen bis hin zu Bausparverträgen und Immobilien alles möglich.
Lesen Sie hier wertvolle Praxis-Tipps, die Sie beim Aufbau eines eigenen Alterspolsters beherzigen sollten. Außerdem werden noch verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge mit Vor- und Nachteilen kurz erläutert und bewertet. Sie werden sehen: Nicht jedes Vorsorgeprodukt ist diesen Namen wert.
Quelle: t-online.de - jdc, mmr, t-online.de
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