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Preisabsprachen: Bundeskartellamt machtlos gegen Konzerne

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Preisabsprachen: Bundeskartellamt machtlos gegen Konzerne

23.11.2011, 15:09 Uhr | dpa-AFX, dpa, dapd, dpa, dpa-AFX, dapd, t-online.de

Kartellamt: Mineralölkonzerne steuern den Markt (Quelle: dpa)

Kartellamt: Mineralölkonzerne steuern den Markt (Quelle: dpa)

Das Bundeskartellamt hat eine beispiellose Demonstration seiner Ohnmacht abgeliefert. Die Behörde erklärte sich sowohl bei den hohen Spritpreisen als auch bei der Kontrolle der Krankenkassen für machtlos. Nach Aussage des Kartellamts sind zum einen die Autofahrer in Deutschland den fünf großen Tankstellenketten ausgeliefert. Diese bildeten ein "wettbewerbsloses Oligopol" und beherrschten damit den Markt. Behördenchef Andreas Mundt sagte: "Man müsste über Maßnahmen nachdenken, um in dieses in sich ruhende Oligopol ein bisschen Unruhe hineinzubringen." Die Mittel der Wettbewerbshüter reichten dafür nicht.

Außerdem stellte die Behörde die Fusionskontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen ein. Das Amt sehe sich nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt nicht mehr in der Lage, Zusammenschlüsse von Krankenversicherungen auf ihre Folgen zu überprüfen, sagte Mundt.

Preisabsprachen schwächen freie Tankstellen

Er warf Aral/BP, Shell, Jet, Esso und Total vor, freien Tankstellen Kraftstoff zu teuer zu verkaufen und so die Konkurrenz zu schwächen. Die Fünf änderten ihre Preise häufig nahezu zeitgleich und nach einem immer wiederkehrenden Muster. Erhöhungen seien anders als behauptet nicht immer auf höhere Nachfrage zurückzuführen, kritisierte Mundt: "Ostern wird nicht mehr getankt als zu anderen Zeiten."

Mundt forderte auch, die erneuerbare Energie in den Markt zu integrieren. "Da muss die Politik vielleicht ein bisschen mutiger werden." Derzeit herrsche in dem Bereich Planwirtschaft statt Marktwirtschaft. Die Förderung von Strom aus Sonne, Wind und Wasser sei aber zu hoch. Der Preis dafür bilde sich zu wenig am Markt.

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Atomausstieg ist gut für Wettbewerb

"Wir werden auch in Zukunft konventionelle Kraftwerke brauchen, aber sie werden sich nicht mehr lohnen", warnte Mundt. Er stellte aber klar: "Der Atomausstieg ist langfristig gut für die Wettbewerbsstruktur." Er senke den Einfluss der großen vier Energiekonzerne in Deutschland. Mundt forderte aber eine intensivere Kontrolle des Wettbewerbs durch eine neue Markttransparenz-Stelle.

Mundt kritisierte außerdem das neue Abfallgesetz. "Die Novelle lässt sehr wenig Raum für private Entsorger." Nach dem im Oktober im Bundestag beschlossenen Entwurf sollen private Anbieter nur den Zuschlag für Papier, Glas und andere Wertstoffen bekommen, wenn die Kommune nicht über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt. Mundt sagte, die großen Gebührenunterschiede in Deutschland zeigten, dass mehr Wettbewerb notwendig sei.

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Verbrauch

Gericht: Kartellamt für Kassen nicht zuständig

Beim gesetzlichen Gesundheitssystem, dem 80 Prozent der Bundesbürger angehören, fühlt sich das Kartellamt ausgebremst. Seit dem Jahr 2000 hat sich zwar die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von 420 auf rund 150 verringert, doch die Folgen der Zusammenschlüsse könnten nicht überprüft werden, hieß es. Auch gegen Absprachen der Kassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen kann das Amt nicht einschreiten. Im Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom 15. September heißt es: "Gemeinsames Handeln der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen unterliegt nicht der Kartellaufsicht." Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sei in soweit nicht anwendbar.

Im Januar 2010 hatten acht gesetzliche Krankenkassen bei einem gemeinsamen Auftritt Zusatzbeiträge angekündigt. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin wegen des Verdachts der unerlaubten Preisabsprache ein Verfahren ein und erließ Auskunftsbeschlüsse gegenüber den Kassen. Diese klagten dagegen.

Selbstverwaltungsrecht verletzt

Die Richter erklärten den Auskunftsbeschluss für rechtswidrig. Ein solcher Beschluss verletze die Kassen in ihrem Selbstverwaltungsrecht. Zudem sei für die staatliche Aufsicht der Versicherungsträger ausschließlich das Bundesversicherungsamt zuständig.

Mundt sprach von einer unmöglichen Situation. Das Gesundheitswesen stehe für mehr als ein Zehntel der gesamtdeutschen Wirtschaft und werde nur noch lückenhaft vom Wettbewerbsrecht erfasst. Eingriffsmöglichkeiten habe seine Behörde nur noch im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern wie Arzneimittelindustrie und Krankenhäusern. Einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht gab Mundt keine Chance.

Gegen Preistreiberei an Tankstellen

Inzwischen scheint die Politik bei den hohen Spritpreisen reagieren zu wollen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler will den Multis verbieten, freien Tankstellen für den Sprit mehr zu berechnen als eigenen Stationen. Das österreichische Modell, wonach mehrere Preisanhebungen pro Tag verboten sind, lehnte Rösler allerdings ab. Die CDU-Verbraucherschutzpolitikerin Mechthild Heil hatte sich dafür. Demnach dürften die Preise nur einmal pro Tag angehoben, könnten aber beliebig häufig gesenkt werden. Auch der saarländische SPD-Landeschef Heiko Maas unterstützte den Vorschlag, der in Österreich und Australien erfolgreich umgesetzt worden sei.

Röslers Ministerium erklärte dazu, dies würde mittelständische Unternehmen benachteiligen und somit den Wettbewerb schwächen. Außerdem ergebe sich damit ein "Anreiz, den Preis stärker zu erhöhen, als im Wettbewerb notwendig, um ihn dann in zahlreichen Schritten wieder fallenzulassen", sagte ein Sprecher. Der Verband der Mineralölwirtschaft sagte, die Preisschwankungen an den Tankstellen seien "gerade ein Zeichen für den harten Wettbewerb". Hauptgeschäftsführer Klaus Picard mahnte, staatliche Einschränkungen seien "am Ende immer von Nachteil für den Kunden".

Quelle: dpa-AFX, dpa, dapd, dpa, dpa-AFX, dapd, t-online.de

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