
18.04.2012, 09:33 Uhr | Financial Times Deutschland, Financial Times Deutschland
Der schludrige Umgang mit dem Geld der Steuerzahler bringt Schäden in Milliardenhöhe. Ein Kritikpunkt: Öffentlich-private Partnerschaften bei Bauvorhaben. Sie führen zu Verzögerungen und hohen Instandhaltungskosten - und kosten den Steuerzahler manchmal mehr als die klassische staatliche Abwicklung.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat neue Fälle von Steuergeldverschwendung aufgedeckt. Sie reichen von der Auszahlung des Kindergelds bis zu den Krankenkassen und dem Sponsoring von Ministerien. Insgesamt erreichen die Fälle ein Milliardenvolumen. Und sie zeigen an konkreten Beispielen Ineffizienzen des Verwaltungshandelns. Teilweise bestehen die Probleme schon seit Jahren.
Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium die Zahl der Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen, seit dem Jahr 2004 von 16.200 auf höchstens 120 reduzieren. Damit wollte der Staat jährlich 170 Millionen Euro einsparen. Heute gibt es aber immer noch 8500 dieser Kassen. Die 200 wichtigsten bearbeiten 98 Prozent der Kindergeldfälle. Weitere 8300 Kassen teilen sich die restlichen zwei Prozent der Fälle. Durch diese Zersplitterung gibt es nach Auffassung des BRH auch Kontrolldefizite beim Kindergeld.
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Der BRH beobachtet schon seit Jahren sogenannte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) sehr genau. Sein Verdacht: Die Einbeziehung von Privatunternehmen ist für den Steuerzahler nicht günstiger als die klassische staatliche Abwicklung. In dem neuen Prüfbericht nimmt sich der BRH den geplanten Ausbau der Autobahn A 7 in Niedersachsen vor. Sie soll auf einer Länge von 42,2 Kilometern von vier auf sechs Streifen ausgebaut werden. Für den zweiten Bauabschnitt liegt seit Oktober 2010 ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor.
Weil der Ausbau aber als ÖPP-Projekt laufen soll, dauern die Vergabeverfahren nach Erfahrung des BRH mit zwei Jahren länger als bei herkömmlichen Verfahren. Sie könnten bei ÖPP sinnvollerweise erst dann beginnen, wenn die Planfeststellungsbeschlüsse für alle Bauabschnitte bestandskräftig sind. Das wird beim letzten Abschnitt im Dezember 2014 der Fall sein. So könnte ein ÖPP-Projekt frühestens Ende 2016 gebaut werden, schreiben die Prüfer. Durch die Verzögerung entstünden Mehrkosten für Instandhaltung von 25 Millionen Euro gegenüber einem Bau nach der konventionellen Methode.
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Der Bundesverband der Innungskrankenkassen soll zum Jahresende aufgelöst werden. Er hat keine Aufgaben als Verband und keinen "Dienstbetrieb" mehr, wie der BRH schreibt. Für die Abwicklung erhält der Geschäftsführer des Ex-Verbands monatlich 10.000 Euro plus 1000 Euro Nebenkostenpauschale - für vier Arbeitstage im Monat. Für weitere 15.000 Euro beauftragte der Geschäftsführer seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Diese Kanzlei leistete überwiegend "routinemäßige Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, für die keine anwaltliche Qualifikation erforderlich ist". Der BRH hält die Verträge für unangemessen. Er fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, beim Bundesversicherungsamt auf Abhilfe zu dringen.
Der Bund erhält 13,4 Mio. Euro im Jahr durch zwei Sponsoringvereinbarungen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung. Damit werden Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Prävention von Aids und Alkoholmissbrauch von Jugendlichen finanziert. Der BRH rügt nun, dass der Verband gleichzeitig die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber dem Ministerium vertrete.
Es müsse aber schon der "Anschein der Einflussnahme durch Sponsoring" vermieden werden. Mit seinen öffentlichen Erklärungen stelle der Verband der privaten Krankenversicherung jedoch einen Zusammenhang her zwischen den Sponsoringleistungen und einer etwaigen gesetzlichen Präventionspflicht. Über ein Präventionsgesetz war über drei Legislaturperioden im Parlament und in der Öffentlichkeit diskutiert worden - ohne Erfolg.
Der BRH fordert, das Sponsoring nicht fortzusetzen. Es verstoße gegen die Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums. Die Prüfer schreiben, das Gesundheitsministerium müsse in der Lage sein, seine Kernaufgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Und die Prävention zähle eindeutig zu den Kernaufgaben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liberia führt zu Steuerausfällen von 25 Millionen Euro und Wettbewerbsverzerrungen. Liberia hätte eigentlich das Recht, in Deutschland ansässige Seeleute zu besteuern, die unter liberianischer Flagge fahren, obwohl es sich um Schiffe deutscher Reeder handelt. Liberia verlangt aber keine Steuern.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, das Abkommen mit Liberia zu ändern. Das ist nicht geschehen.
Quelle: Financial Times Deutschland, Financial Times Deutschland
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