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Fiskus nimmt säumige Rentner ins Visier


Steuern
Fiskus nimmt säumige Rentner ins Visier

Von t-online, dapd
04.11.2012Lesedauer: 3 Min.
Viele Rentner in Deutschland bekommen jetzt Post vom FinanzamtVergrößern des BildesViele Rentner in Deutschland bekommen jetzt Post vom Finanzamt (Quelle: imago-images-bilder)
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Schlechte Nachricht für Rentner, die sich bisher vor der Steuererklärung gedrückt haben: Der Fiskus treibt zurzeit die letzten Außenstände von Pensionärshaushalten ein, die eigentlich seit Jahren schon Steuern nachzahlen müssten - es aber nicht getan haben. Selbst Senioren im Pflegeheim kriegen Post vom Finanzamt. In den Papierkorb sollte das Schreiben auf keinen Fall wandern.

An Silvester verjähren Forderungen aus dem Jahr 2005. Wer binnen vier Wochen seine Steuererklärung für 2010 und weiter zurück abgeben muss, sollte das Schreiben nicht ignorieren, warnt Martina Bruse vom neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine NVL. Die Verjährung aussitzen bringt demnach nichts. Das Finanzamt bittet notfalls mit Steuerschätzungen, Zuschlägen und Bußgeld zur Kasse.

Fiskus macht Druck

Seit 2009 trägt der Staat elektronisch zusammen, was die mehr als 20 Millionen Ruheständler an Altersbezügen und Kapitalauszahlungen bekommen. Und seit diesem Jahr können die Finanzämter sehen, ob Einkünfte so hoch sind, dass die Senioren Steuern zahlen müssten.

Wenn ja, erhalten sie eine Art blauen Brief - also die Aufforderung, für 2010 eine Steuererklärung abzugeben. Eheleute bekommen zwei einzelne Schreiben. Die Finanzverwaltung macht jetzt Druck, weil Nachforderungen aus dem Jahr 2005 am 31. Dezember verjähren. Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, seither rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht hinein.

Schreiben nicht ignorieren

Die angeschriebenen Rentner sind erst einmal zur Steuererklärung verpflichtet. Dabei sollten sie sich von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen und innerhalb der vierwöchigen Frist reagieren, sagt Bruse. Denn der blaue Brief bedeutet noch nicht automatisch, dass die Senioren auf jeden Fall dem Staat Geld schuldig sind. Experten können rasch berechnen, ob tatsächlich Steuernachzahlungen fällig werden. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der einmaligen Steuererklärung für 2010.

Welche Freibeträge die Steuerlast drücken

Betroffene sollten sich unbedingt von Profis helfen lassen. "Das zahlt sich aus", betont Bruse. Denn mit Freibeträgen und Pauschalen kann die Steuerlast häufig ganz vermieden oder zumindest deutlich gedrückt werden. Dazu gehören Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Ausgaben für Privathaftpflicht-, Unfall- und Sterbegeld- oder eine langjährige Lebensversicherung.

Auch die Kfz-Haftpflicht ist absetzbar. Das zu versteuernde Einkommen wird außerdem kleingerechnet durch Posten wie Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, Handwerkerlöhne, Praxisgebühren und Aufwendungen für die Gesundheit wie die Anschaffung von Brille, Zahnersatz oder Fahrten zur Klinik. Schwerbehinderte mit Ausweis haben noch Extra-Freibeträge. Absetzbar sind auch Aufwendungen für die Pflege.

Wer am Finanzamt vorbei kassiert hat, muss zahlen

Wurden tatsächlich Einnahmen am Fiskus vorbei kassiert, wird es kompliziert. Dann müssen die Ruheständler oft noch Steuererklärungen für die zurückliegenden Jahre bis 2005 abgeben. Als Ausnahme von der Regel gilt, wenn sich die steuerlichen Verhältnisse in dem Zeitraum geändert haben, weil beispielsweise der Ehepartner gestorben ist.

Obendrein wird noch die Erklärung für 2011 fällig. "Steuern, die anfielen, sind auch zu zahlen", sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine. Nachzahlen müssen häufig Ehepaare, wenn ein Partner noch berufstätig ist. Oder wenn zur gesetzlichen Rente noch eine Witwen-, Betriebs- oder Privatrente fließt. Das gilt auch für alle, die Miet- oder Kapitaleinkünfte oder einen Nebenverdienst haben.

Nicht auf Verjährung setzen

Auf die anstehende Verjährung hoffen und in Deckung gehen, hilft Nöll zufolge nicht. Lässt ein säumiger Rentner die vierwöchige Frist zur Abgabe der Steuererklärung verstreichen, wird seine Steuerlast vom Finanzamt postwendend geschätzt. Dazu kommen womöglich noch Verspätungszuschläge und Bußgelder, schlimmstenfalls ein Strafverfahren. Wer Nachzahlungen von einigen Tausend Euro zu leisten hat, kann um Stundung bitten.

Wer 2005 in den Ruhestand ging und bis zu 19.100 Euro Jahresbruttorente bekommt, muss keine Steuern zahlen. Für Neurentner im Jahr 2006 sank die Hürde zur Steuerpflicht auf 18.300 Euro pro Jahr, ein Jahr später auf 17.700 Euro und 2008 auf 17.400 Euro. Wer sich 2009 zur Ruhe setzte, blieb mit bis zu 16.900 Euro steuerfrei, im Jahr 2010 waren es 16.300, im vergangenen Jahr 15.700 Euro. Für Ehepaare gelten doppelte Werte.

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