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Leistungen für Ex-Bundespräsidenten werden eingeschränkt

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Leistungen für Ex-Bundespräsidenten werden eingeschränkt

08.11.2012, 17:28 Uhr | dpa-AFX

BERLIN (dpa-AFX) - Die Sach- und Personalleistungen für ehemalige Bundespräsidenten und Ex-Kanzler sollen eingeschränkt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss am Donnerstag, dass Kanzler und Präsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt künftig nur noch maximal vier Mitarbeiter in ihren Berliner Büros bezahlt bekommen. Um weitere Kosten zu sparen, sollen diese Büros in Gebäuden des Bundestags untergebracht werden.

Die Einsparungen sollen aber erst für künftige Amtsinhaber greifen. Die monatlichen Geldbezüge, die 2013 für Ex-Präsidenten von derzeit 199.000 Euro auf 217.000 Euro im Jahr steigen sollen, werden nicht angetastet.

Die SPD wollte dagegen auch die Amtsausstattung des im Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetretenen Christian Wulff beschneiden. Ein Antrag der Opposition sah vor, dass Staatsoberhäupter, die wie Wulff ihre erste Amtszeit vorzeitig beenden, nur noch so lange Anspruch auf Sach- und Personalleistungen haben, wie sie im Amt waren. Ein unbefristeter Anspruch sollte erst nach einer vollen Amtsperiode gelten.

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Die Bundesregierung wird in dem Beschluss auch aufgefordert, im betreffenden Gesetz über die Ruhegelder das Wort "Ehrensold" durch den Begriff "Altersbezüge" zu ersetzen.

Quelle: dpa-AFX

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