19.11.2012, 15:00 Uhr | dpa
Berlin (dpa/tmn) - Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings darf ihr Jahresumsatz die Grenze von 17 500 Euro nicht überschreiten. Sonst fällt der Unternehmer im folgenden Jahr unter die Regelbesteuerung.
Maßgeblich ist immer der Umsatz des Vorjahres. Wer auch 2013 von der sogenannten Kleinunternehmerregel Gebrauch machen will, sollte vor dem Jahresende seine Jahreseinnahmen ermitteln, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Falls die Grenze von 17 500 Euro überschritten wird, unterliege der Unternehmer im kommenden Jahr der Regelbesteuerung. Das heißt: In seinen Rechnungen muss er Umsatzsteuer ausweisen und außerdem Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben. Möglicherweise kann es sich laut Steuerzahlerbund daher lohnen, noch ausstehende Rechnungen erst im Januar 2013 einzufordern, damit die Grenze von 17 500 Euro nicht überschritten wird.

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Quelle: dpa
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