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So stellt eine Gemeinde ihre Steuersünder bloß

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Bloßstellung von Steuersündern– Modell für Deutschland?

10.06.2013, 13:17 Uhr | t-online - Frank Lansky

Johanna Bartholdi stellt Steuersünder bloß (Quelle: imago/EQ Images)

Johanna Bartholdi stellt Steuersünder bloß (Quelle: imago/EQ Images)

In der Nähe von Basel lauert für Schweizer Steuerhinterzieher das Grauen: Johanna Bartholdi, Gemeindepräsidentin von Egerkingen, hat die Namen von sechs Steuersündern öffentlich verlesen. Und damit im übertragenen Sinne den mittelalterlichen Pranger wieder eingeführt. Seitdem tobt in der Schweiz eine heftige Debatte – der Zuspruch für die Aktion ist groß. Auch stellt sich die Frage, ob dies auch in Deutschland möglich ist. t-online.de hat sich informiert.

Schweizer Gemeinde stellt Steuersünder bloß

Johanna Bartholdi kämpft mit harten Bandagen: Anfang Juni nannte sie auf der Gemeindeversammlung öffentlich die Namen von sechs säumigen Steuerzahlern – die 84 Stimmberechtigten der Versammlung hatten diesen Schritt einstimmig abgesegnet; ausgenommen waren Sozialhilfe-Empfänger.

Mit dem Vorgehen wollte die 3000-Seelen-Gemeinde Egerkingen den Druck auf die langjährigen, säumigen Steuerzahler erhöhen. Mit Erfolg: Vor der Versammlung beglichen 35 Einwohner ihre Steuerschuld oder vereinbarten eine Stundung. Die Steuersünder waren laut blick.ch in den vergangenen Monaten von der Gemeinde drei Mal schriftlich aufgefordert worden, ihre Schulden zu begleichen, außerdem wurden sie vor der öffentlichen Nennung gewarnt.

Öffentliches Interesse versus Datenschutz

Zu dem Fall sei alles gesagt, hieß es bei der Gemeindeverwaltung Egerkingen auf Anfrage von t-online.de. Im Schweizerischen Radio SRF bekräftigte Bartholdi zuvor: "Es geht um die Moral". Und weiter: Bei den Leuten dürfe nicht das Gefühl aufkommen, dass der Ehrliche der Dumme sei. Eine Person in der Gemeinde habe seit 14 Jahren nur Verlustscheine produziert. Mit einem Verlustschein dokumentieren Behörden das Ergebnis einer erfolglosen Pfändung.

Die Gemeinde-Chefin widersetzte sich mit der Aktion der kantonalen Beauftragten für Information und Datenschutz. Der Finanzdirektor von Solothurn, Christian Wanner, hält die öffentliche Nennung von Steuersündern eindeutig für unzulässig. Nun wird sich das Solothurner Verwaltungsgericht mit der Frage des Datenschutzes beschäftigen – der Gemeindepräsidentin droht ein Strafverfahren. Einer der Bloßgestellten hat inzwischen Strafanzeige gestellt. Die Gemeindeexekutive argumentiert jedoch, "dass bei den betreffenden Schuldnern das öffentliche Interesse vor den persönlichen Datenschutz zu stellen ist", wie sie in den Unterlagen zur Versammlung schrieb.

Gemeindepräsidentin geht notfalls ins Gefängnis

Bartholdi bekräftigte im Gespräch mit dem Online-Portal blick.ch: "Ich gehe auch ins Gefängnis. Ich kann die Buße ja nicht aus der Gemeindekasse bezahlen. Dort hat es jetzt schon zu wenig Geld." Und weiter: "Jemand will gar ein Spendenkonto einrichten, falls es eine Buße gibt", sagt Bartholdi. Rund zwei Millionen Franken sind Egerkingen dem Bericht zufolge durch säumige Steuerzahler in den vergangenen Jahren durch die Lappen gegangen. Die Gemeinde steht hinter ihrer Gemeindepräsidentin. "Rentner boten mir an, für mich ins Gefängnis zu gehen", erzählte Bartholdi. "Sie hätten schließlich mehr Zeit als ich."

Medienberichten zufolge war einer der sechs Bloßgestellten ein Besitzer eines Fahrrad-Shops, der im Krankenhaus lag und nicht zahlen konnte; andererseits sei einer von ihnen ein Besitzer eines Porsches gewesen, der inzwischen in eine günstigere Gemeinde gezogen sei. Auf die Frage der "Aargauer Zeitung", ob sie denn nach der Aktion beschimpft oder sogar bedroht worden sei, antwortete Bartholdi: "Bislang zum Glück nicht. Als ich am Mittwochmorgen meine Mails gecheckt habe, stand es 88:2 für mich."

Pro und Contra bei Kommunalpolitikern

Auch in den Kommentarspalten der Schweizer Online-Medien steht die große Mehrheit der Leser hinter der Aktion. Selbst Kommunalpolitiker stellten sich an die Seite von Bartholdi. "Ich würde es gerne genauso machen. Aber ich scheue die rechtlichen Konsequenzen," sagte der Gemeindeammann von Salmsach, Kurt Helg, im Gespräch mit dem "Tagblatt". Gleichzeitig fragte sich Helg, wie sich Gemeinden gegen jene Bürger zur Wehr setzen können, die ihre Pflichten nicht erfüllen.

Thomas Spaar (FDP), Gemeinderat in Meltingen in Solothurn sagte dem Portal blick.ch, er glaube, dass "Egerkingen ein Präzedenzfall wird". Er könnte sich "dieses Vorgehen auch für unsere Gemeinde vorstellen". Den Datenschutz kritisiert er: "Wir müssen uns die Frage stellen: Wen schützt er? Leute, die sich an die Regeln halten, oder solche, die die Allgemeinheit ausnützen?"

Bloßstellung in Deutschland nicht möglich

Walter Grob, Gemeindepräsident von Teufen, hielt im "Tagblatt" dagegen: "Das oberste Gebot für Gemeinden ist es, sich rechtmäßig zu verhalten – und nicht so, wie sie es vielleicht gerne möchten." Grob bezweifelte, dass das Vorgehen von Egerkingen rechtmäßig ist. "Ist der Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht gewährleistet, haben wir den Pranger und sind zurück im Mittelalter", betonte Grob.

Und wie ist vor dem Hintergrund des Fall Uli Hoeneß die Lage in der Bundesrepublik? "So etwas geht in Deutschland definitiv nicht“, urteilte Andreas Böhm, Fachanwalt für Steuerrecht aus Berlin, im Gespräch mit t-online.de. "Das Steuergeheimnis verpflichtet alle Beamten und Behörden-Mitarbeiter zum Schweigen. Ähnliches gilt für Anwälte und Steuerberater." Beim Fall Hoeneß könnte möglicherweise jemand gegen die Vorschriften verstoßen haben, der Manager habe die Sache selbst wohl nicht erzählt.

Spektakuläre Fälle und Prozesse

Letztlich sprechen laut Böhm rechtsstaatliche Überlegungen dagegen: "Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Dies ist einer der zentralen rechtlichen Grundsätze. Genau deswegen gibt es das Recht zur Verweigerung der Aussage. Letztlich würde solch eine Art Pranger den Rechtsstaat aushebeln."

10.06.2013, 13:17 Uhr | t-online - Frank Lansky

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