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Schäden zügig melden - Versicherte haben Pflichten

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Schäden zügig melden - Versicherte haben Pflichten

15.07.2013, 10:16 Uhr | dpa

Nach einem Blechschaden müssen Versicherte sich möglichst bald an ihre Versicherung wenden.

Nach einem Blechschaden müssen Versicherte sich möglichst bald an ihre Versicherung wenden. (Quelle: dpa)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Schaden ist schnell passiert. Sind Verbraucher versichert, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Um an das Geld zu kommen, müssen Verbraucher allerdings auch etwas tun. Ein Überblick.

Versicherte haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. "Jeder Kunde muss sogenannte Obliegenheiten erfüllen", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Erfüllen Kunden diese nicht, setzen sie ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar komplett aufs Spiel." Worauf es ankommt - hier eine Übersicht:

Versicherungsfall anzeigen: "Der erste Schritt ist, den Schaden zu melden", sagt Weidenbach. "Sie müssen ihre Versicherung darüber informieren, dass etwas passiert ist." Dabei sollten sich Versicherte nicht zu lange Zeit lassen. Laut den meisten Geschäftsbedingungen sind Kunden verpflichtet, sich unverzüglich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. "In der Regel haben Sie dafür zwei bis drei Tage Zeit."

Kommen Kunden zu spät, kann es passieren, dass das Unternehmen die Zahlung verweigert. Ein Beispiel: "Bei einer Unfallversicherung muss die Versicherung im Todesfall feststellen können, dass der Unfall auch die Todesursache war", erklärt Weidenbach. "Wird die Versicherung erst nach der Beerdigung informiert, ist das nicht mehr möglich." Daher könne sich der Versicherer dann auch weigern zu zahlen.

Schaden nachweisen: "Sie müssen der Versicherung nachweisen können, dass der Schaden tatsächlich entstanden ist", sagt Weidenbach. In der Regel ist der Versicherte verpflichtet, ein Formular auszufüllen und dabei gegebenenfalls auch schon Fotos beizufügen. "Außerdem muss der Versicherer die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten." Daher dürfen Versicherte zum Beispiel nach einer Überschwemmung auch nicht sofort alles aufräumen, sondern müssen auf den Gutachter warten.

Erforderliche Angaben machen: Außerdem sind Kunden verpflichtet, alle geforderten Angaben zu machen. "Antworten Sie auf alle Fragen ehrlich", rät Weidenbach. Stellt sich später heraus, dass der Schaden gar nicht so hoch war, können Versicherer die Leistung im Zweifel kürzen.

Schaden begrenzen: Versicherte müssen den Schaden außerdem klein halten. Ist nach einem Sturm beispielsweise das Dach beschädigt, ist es provisorisch abzudichten, damit später nicht etwa Regen weitere Schäden verursacht. "Allerdings sollten Sie das besser mit dem Versicherer absprechen", empfiehlt Weidenbach. "Denn möglicherweise müssen Sie dafür ja auch ein wenig aufräumen."

15.07.2013, 10:16 Uhr | dpa

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