08.07.2013, 14:16 Uhr | t-online.de
Die Steuer lässt sich auch im Baugeschäft drücken - zum Beispiel, wenn der Kredit vom Mutterkonzern im Ausland kommt (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Auf "Steueroptimierung" verstehen sich nicht nur Elektronik-Giganten wie Apple oder Google. Auch ausländischen Immobilienkonzernen gelingt es, Projekte in Deutschland "steuerlich auf null" zu stellen, heißt es in einer Analyse des Finanzministeriums Baden-Württemberg. Manche Unternehmen sparen sich die Steuer sogar doppelt - ohne dabei illegal zu handeln.
Legalen, aber unfairen Steuertricks ist mittlerweile auf allen Ebenen der Kampf angesagt: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Aktionsplan erarbeitet, die EU auf ihrem Gipfel Ende Mai geschlossenes Vorgehen verlangt. In Deutschland tagt seit heute eine Arbeitsgruppe "Analyse von Steuergestaltungsmodellen." Eine Untersuchung hat das Ministerium aus Baden-Württemberg zum Auftakt mitgebracht, die "Süddeutsche Zeitung (SZ)" berichtet exklusiv daraus.
Demnach hat die Immobilienbranche ihren Anteil daran, dass laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Gewinne von 90 Milliarden Euro unversteuert ins Ausland fließen, obwohl sie in Deutschland erwirtschaftet wurden. Im beschriebenen Fall kaufen deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne Grundstücke, errichten Gebäude und machen hohe Gewinne.
Für ihre Geschäfte erhalten sie Darlehen von der Muttergesellschaft, müssen also eine gewisse Zinslast stemmen. Die machen sie beim deutschen Fiskus geltend und mindern so den ausgewiesenen Gewinn.
Damit diese Praxis nicht ausufert, gibt es eine Obergrenze von drei Millionen Euro im Jahr. Wie die "SZ" schreibt, gründen die Konzerne deswegen einfach weitere deutsche Töchter, die dann weitere Zinsen mit Steuern verrechnen dürfen. Die Zinsschranke "auszuhöhlen" sei laut Stuttgarter Finanzministerium daher einziger Zweck solcher Konzern-Erweiterungen.
Es geht noch lukrativer: Kauft etwa ein US-Unternehmen eine deutsche Firma per Kredit, kann es laut Ministerium die Zinslast in beiden Staaten geltend machen. Die verleihende Konzerngesellschaft sitze dagegen oft in Steueroasen und kann die Zinsgewinne fast ohne Abgaben einstreichen.
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