13.07.2013, 15:06 Uhr | rtr
Für den Internetversandhändler Amazon ist Deutschland ein Milliardenmarkt. Doch der deutsche Fiskus hat davon kaum etwas. Amazon hat 2012 einen Großteil des Umsatzes mit deutschen Kunden über Luxemburger Gesellschaften abgewickelt und hierzulande kaum Steuern gezahlt.
Die Amazon.de GmbH wies einen Vorsteuergewinn von 10,2 Millionen Euro aus und zahlte 3,2 Millionen Euro Steuern, wie aus der im Bundesanzeiger veröffentlichen Bilanz hervorgeht. Deutschland ist der wichtigste Markt für Amazon außerhalb der USA, ein Drittel der Erlöse erzielt der weltgrößte Internet-Händler zwischen Rhein und Oder. Umsätze mit deutschen Kunden in Höhe von 8,7 Milliarden Dollar wurden über Luxemburger Gesellschaften abgewickelt.
Letztendlich fließt ein Großteil der Erlöse an die in Luxemburg angesiedelte Amazon Europe Holding Technologies, die einen Gewinn von 118 Millionen Euro auswies. Als steuerbefreite Partnernschaft zahlte diese keine Steuern.
Amazon lehnte eine Stellungnahme ab. In der Vergangenheit hatte der Konzern erklärt, es richte sich nach den örtlichen Steuergesetzen. Sämtliche strategische Aufgaben würden vom Europa-Hauptquartier in Luxemburg übernommen, das rund 300 Beschäftigte zählt.
In seinen deutschen Logistikzentren beschäftigt Amazon mehr als 9000 Mitarbeiter. Der Konzern und die Gewerkschaft Verdi streiten seit Monaten über höhere Löhne, mehrfach wurde bereits an den Standorten in Leipzig und Bad Hersfeld gestreikt.
Zahlreiche Konzerne nutzen die unterschiedlichen Gesetze aus, um Steuern zu vermeiden. Seit bekannt wurde, dass große US-Konzerne wie Amazon, Google und Starbucks in Europa viel Geld verdienen, aber kaum Steuern darauf zahlen, ist die Diskussion um schärfere Gesetze entbrannt.
Nach jahrelangem Streit haben sich die EU-Staaten inzwischen geeinigt, bei grenzüberschreitenden Kapitalerträgen der Bürger volle Transparenz zu schaffen. Dazu werden in diesem Jahr noch EU-Richtlinien geändert. Auch Unternehmen sollen künftig daran gehindert werden, auf Gewinne nur extrem niedrige Steuern zu zahlen. Doch gibt es hier noch keinen konkreten Ansatz, denn die Steuergesetzgebung dazu ist in nationaler Hand.

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13.07.2013, 15:06 Uhr | rtr
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