24.07.2013, 14:12 Uhr | Johannes Büchl, t-online.de, mit dpa und dpa-AFX
Zwischen den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und den Leistungen des Solidarpakts II geht die Schere immer weiter auseinander (Quelle: t-online.de/dpa/Bund der Steuerzahler)
Der Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost, kurz "Soli", sorgt immer wieder für Debatten, jetzt wird er zum Wahlkampfthema. Führende Politiker, allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), fordern eine Verlängerung über 2019 hinaus. Was viele nicht wissen, auch weil das Etikett es gekonnt verschleiert: Es gibt keine Vorschrift, dass die Einnahmen wirklich im Osten ankommen. Im Endeffekt macht der Bund mit dem Zuschlag ein sehr gutes Geschäft.
Für den Haushalt des deutschen Staates gilt ein Grundsatz mit sperrigem Namen: das Nonaffektations- oder auch Gesamtdeckungsprinzip. Es besagt in Kürze, dass alle Einnahmen in einen großen Topf wandern. Für den Soli bedeutet das: Im Grunde muss letztlich kein Cent aus diesen Einnahmen in die neuen Länder fließen.
Ein Zusammenhang zwischen dem 1991 eingeführten Soli als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer (jeweils 5,5 Prozent) und dem Solidarpakt II als Aufbauhilfe Ost wird von Befürwortern der Hilfen zwar gerne konstruiert, zumindest indirekt. Tatsächlich könnten die Osthilfen aber auch durch die Tabak- oder Mineralölsteuer finanziert sein. Fest steht nur die Summe von 156 Milliarden Euro zwischen 2005 und 2019. Ein sehr kleiner Teil der Summe kann dabei auch an die alten Bundesländer gehen.
Interessant wird es beim Summenvergleich zwischen Soli und Solidarpakt II: Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass zwischen 2005 und 2019, der Laufzeit des Pakts, durch den Zuschlag gut 50 Milliarden Euro mehr eingenommen werden als im Pakt verschnürt sind. Letzterer wird planmäßig immer kleiner, die Einkommenssteuer und damit auch die Soli-Summe werden laut offizieller Schätzung der Bundesregierung dagegen steigen.
Soli-Einnahmen und Leistungen des Solidarpakt II im Vergleich (Quelle: t-online.de/Bund der Steuerzahler)Nach Ansicht der Bundeskanzlerin soll der Zuschlag das Etikett der Osthilfe ohnehin verlieren. Zu den Soli-Einnahmen, die in diesem Jahr voraussichtlich 14 Milliarden Euro einbringt, sagte sie jüngst der "Welt am Sonntag": "Ich sehe nicht, wie wir einen Betrag in dieser Höhe an anderer Stelle einsparen könnten". Merkel zeigte Sympathie für den Vorschlag von Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Sie will nach 2019 nicht mehr spezifisch den Osten fördern, sondern Regionen in ganz Deutschland, die dringenden Bedarf haben.
Das kann sich auch Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) vorstellen. Merkels Koalitionspartner Philipp Rösler (FDP) hält dagegen nichts von dem Vorschlag: "Wann sollen wir beim Solidaritätszuschlag den Anfang aus dem Ausstieg wagen, wenn nicht jetzt in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen." Mit dem Länderfinanzausgleich gebe es bereits ein Instrument der Solidarität in Deutschland. Ähnlich äußerte sich der FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle.
Unabhängig von der Politik könnte sich noch in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht mit dem Soli befassen. Das berichtet die die Zeitung "Die Welt" unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Dazu könnte es kommen, wenn das Finanzgericht Niedersachsen einem Angestellten Recht gibt. Er hält den Zuschlag für verfassungswidrig.
24.07.2013, 14:12 Uhr | Johannes Büchl, t-online.de, mit dpa und dpa-AFX
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