29.07.2013, 15:07 Uhr | dpa
München (dpa/tmn) - Vom 1. August an können sich bisher Nichtversicherte gesetzlich krankenversichern, ohne dass sie hohe Nachzahlungen leisten müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Nichtversicherte, aufgepasst! Wer sich spätestens am 31. Dezember krankenversichern lässt, bekomme die bisher üblichen Nachforderungen erlassen. Diese wurden bislang für die seit Einführung der Versicherungspflicht angefallenen Beiträge erhoben. Auch diejenigen, die sich schon vor dem 1. August versichert haben, werden nach Angaben der Verbraucherschützer von der Nachzahlung befreit.
Nach Angaben der Verbraucherschützer lagen die Nachzahlungsforderungen manchmal bei mehreren Tausend Euro. Das habe viele Nichtversicherte abgeschreckt. Am Juni hatte der Bundestag das sogenannte Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen, auf dessen Grundlage die Regelung steht.
Im Zuge der Gesundheitsreform von 2007 war eine Krankenversicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten eingeführt worden, gleich aus welchen Gründen sie ihren Versicherungsschutz verloren haben. Seit 2009 gilt zudem eine Versicherungspflicht für ehemals Privatversicherte.
29.07.2013, 15:07 Uhr | dpa
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